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Bankbeamter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2026 um 09:55 Uhr durch imported>Georg Hügler.
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Bankbeamter ist die Bezeichnung für beamtete Mitarbeiter staatlicher Banken wie der Bundesbank und den Landeszentralbanken.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Neufassung (Memento des Vorlage:IconExternal vom 24. Juli 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesbank.de der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der Deutschen Bundesbank, abgerufen am 24. Juli 2016.</ref> Zugleich handelt es sich um eine antiquierte Bezeichnung für den Mitarbeiter einer privaten Bank. Bei ihm handelt es sich um keinen Beamten,<ref>Bernhard Kapsa in: Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, München 2011, Kapitel 20, Rn. 15.</ref> sondern um einen angestellten Bankkaufmann (vgl. auch Privatbeamter).

Begriffsherkunft

Beamter im juristischen Sinne ist nur, wer in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Juristischen Person des Öffentlichen Rechts mit Dienstherren-Fähigkeit steht. Allerdings gewährten viele Banken ihren Angestellten bis weit ins 20. Jahrhundert hinein eine den Regelungen des Öffentlichen Dienstes vergleichbare soziale Absicherung sowie eine praktisch unkündbare Stellung.<ref> Otto Hübner: Die Banken. 1853, S. 44 (Online)</ref> Da zudem die Bürotätigkeit bei einer Bank regelmäßig der eines Mitarbeiters der öffentlichen Verwaltung ähnelte, bürgerte sich der Begriff des Bankbeamten ein.<ref> Lothar Gall: Die Deutsche Bank, 1870–1995. S. 116 (Online).</ref>

Beamtenverhältnis bei Sparkassen

Einen Sonderfall stellen die Sparkassen dar, da zumindest deren leitende Mitarbeiter in der Vergangenheit meist verbeamtet waren, in einigen Sparkassengesetzen war dies sogar vorgeschrieben.<ref>Christoph E. Hauschka: Die Dienstrechtsstellung der Vorstandsmitglieder der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Band 31 von Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen: Rechtswissenschaft, Berlin 1981, S. 36 ff.</ref> Von Verbeamtungen sehen die meisten Sparkassen inzwischen ab, doch sind sie, je nach Kommune, weiterhin möglich. Die Grundamtsbezeichnungen sind analog jenen des öffentlichen Dienstes, mit dem Zusatz Sparkassen-, also etwa Sparkassenoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10), Sparkassenoberamtsrat (A 13), Sparkassenoberrat (A 14), Direktor im Sparkassendienst (A 15) und Leitender Sparkassendirektor (A 16).<ref>Thorsten Franz: Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden 2013, S. 92 f.</ref> Dienstherr ist jedoch nicht die Sparkasse, sondern der Gewährleistungsträger, meist die Kommune. Das Sparkassenbeamtentum wurde ab den 1980er Jahren in den Sparkassengesetzen der meisten Bundesländer gestrichen.

Sonstiges

Analog dazu spricht man bei an einem Schalter tätigen Mitarbeitern auch von Schalterbeamten.<ref>vgl. RGZ 86, 87 ff.</ref><ref>vgl. Claudia Schubert in: Hartmut Oetker, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2. Auflage, München 2011, § 54, Rn. 12.</ref> Der Beamtenversicherungsverein ist der historische Name des Versorgungswerkes der Mitarbeiter der privaten Banken in Deutschland.

Weblinks

Wiktionary: Bankbeamter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />