Frauenstimmrecht-Entscheid
| Bundesgerichtsentscheid | |
|---|---|
| Abteilung | I. öffentlichrechtliche |
| Datum des Urteils: | 27. November 1990 |
| Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung: | BGE 116 Ia 359 |
| Sachgebiet: | Politische Rechte |
Im Frauenstimmrecht-Entscheid vom 27. November 1990 hielt das schweizerische Bundesgericht einstimmig in öffentlicher Beratung<ref>Vöchelig schad. Im konservativen Appenzell Innerrhoden fiel die letzte Bastion der Männerherrschaft. In: Der Spiegel. Nr. 49, 1990 (online).</ref> fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte zuständen.<ref>Bundesgericht befiehlt Frauenstimmrecht. (Video) SF DRS, 27. November 1990, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 13. November 2011. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref> Damit wurde das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung durch das oberste Gericht eingeführt.
Erwägungen
Auf eidgenössischer Ebene wurde das Frauenstimmrecht im Jahre 1971 mittels Volksabstimmung eingeführt. Zehn Jahre später wurde die Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 4 BV verankert. Dabei blieb Artikel 74 Absatz 4 BV (alt), der einen Vorbehalt für das kantonale (und kommunale) Stimm- und Wahlrecht enthielt, unverändert.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden war der letzte Kanton, welcher den Frauen das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten vorenthielt. Demgemäss lautete Artikel 16 der Innerrhoder Kantonsverfassung wie folgt: «An Landsgemeinden und an Gemeindeversammlungen sind alle im Kanton wohnhaften Landsleute sowie die übrigen Schweizer stimmberechtigt, sofern sie das 20. Altersjahr vollendet haben und im Stimmregister eingetragen sind.» Eine Änderung der Kantonsverfassung, mit der «alle im Kanton wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger» stimmberechtigt geworden wären, wurde am 29. April 1990 von der Landsgemeinde abgelehnt.<ref>BGE 116 Ia 361</ref>
Aufgrund einer von Theresia Rohner aus Appenzell bereits 1989 eingereichten Stimmrechtsbeschwerde und weiteren Beschwerden aufgrund des Beschlusses der Landsgemeinde musste das Bundesgericht prüfen, ob die kantonale Verfassungsbestimmung gegen die Bundesverfassung verstiess. Gestützt auf eine verfassungskonforme Auslegung unter Einbezug des Gleichstellungsprinzips interpretierte es «Landsleute» und «Schweizer» entgegen der damals herrschenden kantonalen Praxis so, dass auch Frauen mitgemeint seien.
Der Bundesgerichtsentscheid wurde im Ergebnis begrüsst, aber wegen der nicht konsistenten Urteilsbegründung von der Doktrin kritisiert.<ref>Giovanni Biaggini: Die Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell I.Rh. kraft bundesgerichtlicher Verfassungsinterpretation. Recht (Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis) 1992, S. 65ff.</ref><ref>Etienne Grisel: Kommentar zu Artikel 74 BV (alt). Stand Mai 1995.</ref>
Auswirkungen
Das Bundesgericht entschied, dass den Frauen die Stimm- und Wahlrechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten ab sofort gewährt werden müssten. An der nächstfolgenden Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 28. April 1991 nahmen erstmals Frauen teil.<ref>28. April 1991: Erstmals Frauen an der Innerrhoder Landsgemeinde. SF DRS, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 16. November 2011. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>
Im Frühling 1991 wählte die Bezirksgemeinde von Appenzell Regula Knechtle in den Grossen Rat – ein ganzes Jahr lang blieb sie dann die einzige Frau in diesem Gremium.<ref>Monika Egli: Statt Automech erste Grossrätin. In: tagblatt.ch. 6. Juli 2015, abgerufen am 28. Februar 2021.</ref> Knechtle blieb 15 Jahre lang Grossrätin, zuletzt war sie Grossratspräsidentin.
Literatur
- Giovanni Biaggini: Die Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell I.Rh. kraft bundesgerichtlicher Verfassungsinterpretation. Recht (Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis) 1992, S. 65ff.
- Etienne Grisel: Kommentar zu Artikel 74 BV (alt). Stand Mai 1995.
Weblinks
- Landsgemeinde Appenzell 1990: Nein zum Frauenstimm- und Wahlrecht, Rückblick im Schweizer Radio, 29. April 2015
- Innerrhoder Landsgemeinde stimmt gegen das Frauenstimmrecht, Schweizer Fernsehen, April 1989
- «Zum Glück hat das Bundesgericht so entschieden!» In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 7. November 2015 (Audio)
- Bundesgerichtsentscheid BGE 116 Ia 359
Quellen
<references />
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Weblink offline IABot
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Botmarkierungen 2018-04
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Weblink offline
- Entscheidung des Bundesgerichts (Schweiz)
- Frauenwahlrecht
- Frauenrechte (Schweiz)
- Ereignis 1990
- Politik 1990
- Schweizerische Geschichte (20. Jahrhundert)
- Geschichte (Kanton Appenzell Innerrhoden)