Ernst Heinrich Peez
Ernst Heinrich Peez (* 14. Dezember 1846 in Mainz; † 5. Februar 1923) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Peez wurde 1867 in Gießen promoviert.<ref>Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt auf das Jahr 1868. Darmstadt 1867, S. 156.</ref> Im selben Jahr wurde er auf den hessischen Landesherrn vereidigt. 1871 wechselte er die Staatsangehörigkeit und er wurde Staatsprokurator in Elsaß-Lothringen. 1879 ernannte man ihn zum Landrichter. 1880 beförderte man ihn zum Landgerichtsrat. 1890 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. 1900 kam er von Colmar an das Reichsgericht.<ref>Deutsche Juristen-Zeitung. Jahrgang 5, 1900, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein..</ref> Er war im II. Zivilsenat tätig. Er trat am Neujahrstag 1912 in den Ruhestand.
Quelle
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 368.
Einzelnachweise
<references />
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Peez, Ernst Heinrich |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Reichsgerichtsrat |
| GEBURTSDATUM | 14. Dezember 1846 |
| GEBURTSORT | Mainz |
| STERBEDATUM | 5. Februar 1923 |