Oberlandesgerichtsrat
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Vorlage:Hinweisbaustein Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}{{#ifeq: 0 | 0
| {{#if:
| Vorlage:Meyers-1905 – veraltete Parametrisierung
}}
}}</ref> Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.
Auch die Richter preußischer Oberlandesgerichte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, trugen den Titel eines Oberlandesgerichtsrates.
Einzelnachweise
<references />