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Kammerschauspieler

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Die Bezeichnung Kammerschauspieler (Abkürzung Ksch. oder KS<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" /> 'Kammerschauspieler'. Die beiden Buchstaben 'KS' vor dem Namen sind nicht nur bedeutsam… (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive). Österr. Bundeskanzleramt, Kunst und Kultur, Aussendung vom 16. Februar 2016</ref>) ist in der Republik Österreich ein Berufstitel, der vom Bundespräsidenten an hervorragende Schauspieler verliehen wird. In Deutschland existiert der Ehrentitel ebenfalls und ist „nach genauester juristischer Prüfung“<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Intendant Christoph Nix, Bühne Konstanz, (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive) anlässlich der Verleihung des Titels an Heimo Scheurer</ref> ein Titel, mit dem verdiente Ensemblemitglieder von Bühnen durch Landesminister<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />z. B. „Kammerschauspielerin“ und „Kammerschauspieler“ (Memento vom 5. November 2016 im Internet Archive) Erlass des hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst vom 21. Mai 2014</ref>, staatlich-gesellschaftliche<ref>z. B.„Bayerischer Kammerschauspieler“</ref> oder städtische<ref>z. B. „Kammerschauspielerin der Landeshauptstadt Kiel“</ref> Institutionen oder durch das Theater selbst<ref>z. B. „Kammerschauspieler des Oldenburgischen Staatstheaters“</ref> ausgezeichnet werden können.

Vergleichbare Bezeichnungen sind Kammersänger, Kammertänzer, Kammermusiker, Kammervirtuose und Staatsschauspieler.

Geschichte

Zur fürstlichen Kammer zählte ursprünglich jedes Personal, das aus der Privatschatulle des Herrschers besoldet wurde und/oder in seinem unmittelbaren Dienst stand, vom Kämmerer über den Kammerdiener bis hin zu Kammerjungfer und Kammermohr. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Bezeichnung Kammer auch zum Synonym für „weltlich“, „säkulär“, „nicht-kirchlich“; dies kam etwa in den Dichotomien zwischen weltlicher Musik und Kirchenmusik oder (fürstlichem) Kammertheater und geistlichem Theater (Heiligenspiel) zum Ausdruck.

Die große Bedeutung der fürstlichen Höfe für private Aufführungen in kleinem Kreis, besonders im 17. Jahrhundert im Unterschied zu öffentlichen Veranstaltungen in Kirchen und Theatern, klang im 19. Jahrhundert nach in den von den Fürsten ihren Künstlern verliehenen Titeln wie Kammersänger und -sängerin, Kammervirtuos, Kammermusikus u. a. Die Donaumonarchie stellte den so geehrten Musikanten die Wiener „Hofschauspielerin“ und den „Hofschauspieler“ des k.k. Hofburgtheaters an die Seite. Während das Verschwinden des Kaiserhofes jedoch vom „Hofrat“ problemlos überlebt wurde, schlug der Direktor des Wiener Burgtheaters Franz Herterich als Ersatz für den „Hofschauspieler“ den „Kammerschauspieler“ vor. Bundespräsident Michael Hainisch folgte dieser Anregung und schuf 1926 die neuen österreichischen „Kammer“-Titel für Künstler auf dem Gebiet der Musik und der darstellenden Kunst. In der Folge wurde der Kammerschauspielertitel lange an Mitglieder des Burgtheaters vergeben, doch wurde er 1971 auch formell in das österreichische System der „berufsspezifischen Ehrentitel“ eingegliedert. Folglich war der Titel nun nicht mehr auf Mitglieder des Burgtheaters beschränkt, sondern wurde auch an Mitglieder der anderen österreichischen Bundestheater und schließlich auch an Künstler anderer österreichischer Bühnen vergeben. Vilma Degischer war die erste Schauspielerin, die mit dem Titel ausgezeichnet wurde, aber nicht am Burgtheater engagiert war.

Bekannte Träger des österreichischen Berufstitels (Auswahl)

Weblinks

Einzelnachweise

<references />