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Methiocarb

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Strukturformel
Struktur von Methiocarb
Allgemeines
Name Methiocarb
Andere Namen
  • Mercaptodimethur
  • 3,5-Dimethyl-4-(methylsulfanyl)phenyl-N-methylcarbamat
  • 3,5-Dimethyl-4-methylmercaptophenyl-N-methylcarbamat
Summenformel C11H15NO2S
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer Vorlage:CASRN
EG-Nummer 217-991-2
ECHA-InfoCard 100.016.357
PubChem 16248
ChemSpider 15417
Wikidata [[:d:Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1464: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)|Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1464: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)]]
Eigenschaften
Molare Masse 225,31 g·mol−1
Aggregatzustand

fest<ref name="GESTIS" />

Schmelzpunkt

119 °C<ref name="GESTIS">Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFAVorlage:Abrufdatum (JavaScript erforderlich)</ref>

Dampfdruck

3,8·10−7 hPa (20 °C)<ref>Daunderer – Klinische Toxikologie – 115. Erg.-Lfg. 3/97</ref>

Löslichkeit

27 mg·l−1 in Wasser (20 °C)<ref name="GESTIS" />

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),<ref name="CLP_100.016.357">Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)Vorlage:Abrufdatum Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.</ref> ggf. erweitert<ref name="GESTIS" />
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300​‐​410
P: 264​‐​270​‐​273​‐​301+310​‐​391​‐​405<ref name="GESTIS" />
Toxikologische Daten

20 mg·kg−1 (LD50Ratteoral)<ref name="GESTIS" />

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Methiocarb (Mercaptodimethur) ist eine chemische Verbindung, die zu den Thioethern und den Carbamaten gehört. Methiocarb wurde 1962 von Bayer als Insektizid und Akarizid eingeführt<ref>Eintrag zu Methiocarb. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum</ref> und wird auch als Vogelrepellent verwendet.

Wirkung

Methiocarb wirkt über eine Hemmung der Acetylcholinesterase als Nervengift. Es ist auch für Menschen giftig und kann zu Erbrechen, Durchfall, Atemnot und Lungenödemen führen. In Produktbezeichnungen durfte es noch 2001 als mindergiftig gekennzeichnet werden.<ref name="test Schneckenbekämpfung">Stiftung Warentest: Schneckenbekämpfung: Mord im Morgengrauen. In: test 6/2001 (abgerufen am 4. Februar 2013)</ref> Für Wasserlebewesen ist es sehr giftig.

Methiocarb wirkt auch auf das Nervensystem von Schnecken, die zunächst hyperaktiv werden, dann jedoch den Muskeltonus verlieren und an Ort und Stelle sterben. Methiocarb ist ein aus diesem Grund weit verbreitetes Molluskizid.<ref>Glen, D.; Orsman, I.: Comparison of molluscicides based on metaldehyde, methiocarb or aluminium sulphate. In: Crop Protection. Band 5, 1986, S. 371, doi:10.1016/0261-2194(86)90067-0.</ref> Methiocarb wirkt auch aktivitätssteigernd auf aquatische Amphipoden wie Gammarus pulex, die nach Exposition erhöhte Bewegungsaktivität zeigen.<ref>Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> Die Stiftung Warentest rät von der Verwendung von Schneckenkorn mit diesem Wirkstoff ab, wenn sich Kinder und Haustiere auf den behandelten Flächen aufhalten.<ref name="test Schneckenbekämpfung" />

Abbau

Methiocarb wird in Organismen überwiegend per Sulfoxidation, seltener auch per Hydroxylierung an der N-Methylgruppe metabolisiert.<ref>Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), Monograph für Vorlage:Linktext-CheckVorlage:Abrufdatum</ref>

Abbau von Methiocarb
Abbau von Methiocarb

Zulassungsstatus

In der Europäischen Union galt seit 2007 eine Zulassung dieses Wirkstoffs für Pflanzenschutzmittel. Die letztgültige Zulassung lief zum 30. September 2017 aus. Es waren ausschließlich Anwendungen als Repellent erlaubt. Die Zulassung der Verwendung als Molluskizid wurde am 26. Februar 2014 zum Schutz von Vögeln, Säugetieren und Nichtzielarthropoden gestrichen.<ref>Verordnung (EU) Nr. 187/2014 (PDF)Vorlage:Abrufdatum der Kommission vom 26. Februar 2014.</ref> Seitdem sind nur noch Anwendungen als Repellent bei der Saatgutbehandlung zugelassen. Auf nationaler Ebene ist Methiocarb in 23 EU-Staaten zugelassen. Die erlaubte Tagesdosis, die akute Referenzdosis und die annehmbare Anwenderexposition betragen 0,013 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.<ref name="PSM" />

Methiocarb war in Deutschland in zahlreichen Insektensprays für Haus- und Kleingärtner zugelassen, stets in Kombination mit Thiacloprid. Die Zulassung lief am 3. Oktober 2019 aus.<ref>EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Methiocarb nicht erneuert. Abgerufen am 6. Dezember 2019.</ref> Die Aufbrauchsfrist läuft bis zum 3. April 2020.<ref>Klaus Strotmann: Verbot von Mesurol: Endlich Klarheit über die Verbrauchsfristen. In: agrarheute.com. 23. Oktober 2019, abgerufen am 17. Januar 2020.</ref> Für die Abwehr von Vogelfraß hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit inzwischen eine Notfallzulassung für Korit mit dem Wirkstoff Ziram für die Saatgutbeizung von Mais erteilt, welche vom 15. Dezember 2019 bis 12. April 2020 gilt.<ref>Klaus Strotmann: Nach Mesurol-Verbot: Notfallzulassung für Vogelfraßbeize Korit. In: agrarheute.com. 5. Dezember 2019, abgerufen am 17. Januar 2020.</ref> In Schneckenkorn war Methiocarb der alleinige Wirkstoff. Die Anwendung ist seit 19. September 2014 nicht mehr zulässig.<ref>BVL – Widerrufene und ruhende Zulassungen. Abgerufen am 22. Juni 2015.</ref>

In der Schweiz sind keine Methiocarb-haltigen Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen.<ref>Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel. In: blv.admin.ch. Abgerufen am 13. Juni 2022.</ref><ref>Krähenabwehr wird Problem. In: schweizerbauer.ch. 3. März 2020, abgerufen am 13. Juni 2022.</ref>

In Österreich waren Methiocarb-haltige Präparate als Insektizid-Spray, Schneckenkorn (Mesurol<ref>Chemische Bekämpfung von Schnecken</ref>) und Saatgutbeizmittel zugelassen, sind aber inzwischen nicht mehr im Handel.<ref name="PSM">Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und DeutschlandsVorlage:Abrufdatum</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />