Amtsgericht Anklam
Das Amtsgericht Anklam (AG Anklam) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichtes Stralsund. Durch die am 6. Oktober 2014 in Kraft getretene Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Anklam aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk umgewandelt.<ref name="Gerichtsstrukturreform">Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.</ref>
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Anklam.<ref>§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549 (PDF; 1,4 MB).</ref>
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Anklam wurde durch die Gerichtsstrukturreform folgendermaßen aufgeteilt.<ref name="Gerichtsstrukturreform" />
Die Städte und Gemeinden
- Anklam,
- Bargischow,
- Boldekow,
- Bugewitz,
- Ducherow,
- Neu Kosenow,
- Rossin und
- Sarnow
gehören nun zum Bezirk des Amtsgerichtes Pasewalk.
Eingegliedert in den Bezirk des Amtsgerichtes Greifswald wurden die Städte und Gemeinden
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Die Zweigstelle Anklam ist ausschließlich zuständig als Rechtsantragsstelle für die Aufnahme von Erklärungen in den Städten und Gemeinden, welche vom Bezirk des Amtsgerichtes Anklam in den Bezirk des Amtsgerichtes Pasewalk eingegliedert wurden.<ref>§ 2 Abs. 1 S. 1 lit. a der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung - ZweigstVO M-V) vom 15. Januar 2014, GVOBl. M-V 2014, S. 29.</ref>
Für Jugendstrafsachen, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie in Angelegenheiten der Beratungshilfe und Betreuungssachen ist sie ebenfalls ausschließlich zuständig in diesen Städten und Gemeinden und zusätzlich in den folgenden Städten und Gemeinden des ehemaligen Amtsgerichtsbezirkes Ueckermünde.<ref>§ 2 Abs. 1 S. 1 lit. b–e ZweigstVO M-V.</ref>
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Sie ist daneben für Grundbuchsachen sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen des gesamten Amtsgerichtsbezirkes Pasewalk ausschließlich zuständig.<ref>§ 2 Abs. 1 S. 2 ZweigstVO M-V.</ref>
Geschichte
In Anklam bestand bis 1879 das Kreisgericht Anclam. Das königlich preußische Amtsgericht Anklam wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Anklam. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Anklam.<ref>Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 439, Digitalisat</ref> Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.<ref>Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 465 online</ref>
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Anklam entstand das Kreisgericht Anklam. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Anklam wurde neu gebildet. Ihm waren das Landgericht Greifswald und in weiterer Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Rostock übergeordnet.<ref>§ 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).</ref> Im Jahre 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Stralsund (LG Stralsund).<ref>Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657 (PDF; 698 kB).</ref>
Am 6. Oktober 2014 wurde das Amtsgericht aufgehoben.
Gebäude
Die Zweigstelle befindet sich in der Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt, wo zuvor das Amtsgericht untergebracht war.
Das vorherige Gebäude des Amtsgerichtes befand sich in der Friedländer Straße 14. Das Gebäude wird jetzt von der Polizeidirektion Anklam genutzt.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Anklam war das LG Stralsund übergeordnet.<ref>§ 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998.</ref> Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Dem Amtsgericht Pasewalk und somit auch der Zweigstelle Anklam ist das Landgericht Neubrandenburg<ref>§ 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.</ref> sowie das Oberlandesgericht Rostock übergeordnet. Lediglich für die Städte und Gemeinden, welche in den Bezirk des Amtsgerichtes Greifswald eingegliedert wurden, bleibt es bei der Zuständigkeit des LG Stralsund.<ref>§ 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.</ref>
Richter
- Sascha Ott, Direktor 2010 bis 2014
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichtes Anklam. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 3. April 2014; abgerufen am 11. November 2014.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Anklam. Abgerufen am 11. November 2014.
Einzelnachweise
<references/>
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Vorlage:Navigationsleiste Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk GreifswaldVorlage:Klappleiste/Anfang
Unterstellte Amtsgerichte: Greifswald | Stralsund. Ehemalige Amtsgerichte: Anklam | Bergen auf Rügen | Demmin | Grimmen | Pasewalk | Ribnitz-Damgarten | Ueckermünde | Wolgast
Koordinaten: 53° 51′ 16,9″ N, 13° 41′ 15,1″ O
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