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Personalbedarfsplanung in Brandenburg

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Als Personalbedarfsplanung in Brandenburg wird das von der brandenburgischen Landesregierung jeweils für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren beschlossene Konzept zur Anpassung des Stellenbestandes in der Landesverwaltung Brandenburgs verstanden.<ref>Volker-Gerd Westphal: Personalbedarfsplanung und Überhangproblematik in der brandenburgischen Landesverwaltung PDF (nicht frei abrufbar) </ref>

Die Pflicht zur Aufstellung einer Personalbedarfsplanung ist in § 3 des Gesetzes über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben des Landes Brandenburg<ref>Gesetz über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben des Landes Brandenburg PDF.</ref> verankert.

Die erste Personalbedarfsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung wurde am 1. April 2001 mit einem Planungszeitraum bis zum 31. Dezember 2005 beschlossen.<ref>Personalbedarfsplanung der Regierung des Landes Brandenburg bis zum 31. Dezember 2005 PDF.</ref>

Aktuell gilt die Personalbedarfsplanung 2018, die am 10. Juli 2012 von der Landesregierung beschlossen wurde.<ref>Personalbedarfsplanung 2018 für die brandenburgische Landesverwaltung pdf</ref> Sie sieht eine Reduzierung des Bestandes der aus Landesmitteln finanzierten Stellen von 49.427 (Stand: 1. Januar 2010) auf 42.970 zum 31. Dezember 2018[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} vor. Bis Anfang 2022[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} wollen die Regierungsparteien SPD und die Linken eine Zielzahl von maximal 40.000 Stellen für die brandenburgische Landesverwaltung erreichen, wie Finanzminister Helmuth Markov am 27. Januar 2012 bekannt gab.<ref>Pressemitteilung des MdF vom 27. Januar 2012 PDF.</ref>

Die jeweils gültige Personalbedarfsplanung wird durch die Ausbringung von kw-Vermerken (künftig-wegfallend-Vermerke<ref>§ 47 der VV zur LHO des Landes Brandenburg pdf</ref>) im folgenden Landeshaushalt in grundsätzlich gleichmäßigen Jahresscheiben umgesetzt.

Für die Aufstellung, d. h. den Entwurf der Personalbedarfsplanung, ist die Stabsstelle Personal im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg zuständig.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.mdf.brandenburg.deOrganigramm des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot PDF.</ref>

Zur Absicherung eines sozialverträglichen Personalabbaus wurde der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg für die brandenburgische Landesverwaltung abgeschlossen.<ref>Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg PDF.</ref>

Einzelnachweise

<references />