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Personalbedarfsplanung in Brandenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Personalbedarfsplanung in Brandenburg wird das von der brandenburgischen Landesregierung jeweils für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren beschlossene Konzept zur Anpassung des Stellenbestandes in der Landesverwaltung Brandenburgs verstanden.<ref>Volker-Gerd Westphal: Personalbedarfsplanung und Überhangproblematik in der brandenburgischen Landesverwaltung PDF (nicht frei abrufbar) </ref>

Die Pflicht zur Aufstellung einer Personalbedarfsplanung ist in § 3 des Gesetzes über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben des Landes Brandenburg<ref>Gesetz über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben des Landes Brandenburg PDF.</ref> verankert.

Die erste Personalbedarfsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung wurde am 1. April 2001 mit einem Planungszeitraum bis zum 31. Dezember 2005 beschlossen.<ref>Personalbedarfsplanung der Regierung des Landes Brandenburg bis zum 31. Dezember 2005 PDF.</ref>

Aktuell gilt die Personalbedarfsplanung 2018, die am 10. Juli 2012 von der Landesregierung beschlossen wurde.<ref>Personalbedarfsplanung 2018 für die brandenburgische Landesverwaltung pdf</ref> Sie sieht eine Reduzierung des Bestandes der aus Landesmitteln finanzierten Stellen von 49.427 (Stand: 1. Januar 2010) auf 42.970 zum 31. Dezember 2018[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} vor. Bis Anfang 2022[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} wollen die Regierungsparteien SPD und die Linken eine Zielzahl von maximal 40.000 Stellen für die brandenburgische Landesverwaltung erreichen, wie Finanzminister Helmuth Markov am 27. Januar 2012 bekannt gab.<ref>Pressemitteilung des MdF vom 27. Januar 2012 PDF.</ref>

Die jeweils gültige Personalbedarfsplanung wird durch die Ausbringung von kw-Vermerken (künftig-wegfallend-Vermerke<ref>§ 47 der VV zur LHO des Landes Brandenburg pdf</ref>) im folgenden Landeshaushalt in grundsätzlich gleichmäßigen Jahresscheiben umgesetzt.

Für die Aufstellung, d. h. den Entwurf der Personalbedarfsplanung, ist die Stabsstelle Personal im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg zuständig.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.mdf.brandenburg.deOrganigramm des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot PDF.</ref>

Zur Absicherung eines sozialverträglichen Personalabbaus wurde der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg für die brandenburgische Landesverwaltung abgeschlossen.<ref>Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg PDF.</ref>

Einzelnachweise

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