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Markus Felber

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Markus Felber (* 29. Januar 1951 in Luzern; heimatberechtigt ebenda) ist ein Schweizer Jurist und Journalist. Von 1994 bis 2013 war er Korrespondent der Neuen Zürcher Zeitung am Bundesgericht.

Leben

Nach der altsprachlichen Matura mit Latein (sog. Typus B) und einer eidgenössischen Zusatzmatura in Hebräisch studierte Felber einige Semester Theologie. Seine journalistische Laufbahn begann er danach in der Auslandredaktion des luzernischen Vaterlandes. Berufsbegleitend absolvierte er an der Universität Zürich ein Studium der Rechtswissenschaft, das er 1980 mit dem Lizentiat abschloss.

Im folgenden Jahr begann er als freier Journalist hauptberuflich aus dem Bundesgericht, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für diverse Zeitungen, die zuvor vom nun exklusiv für die NZZ schreibenden Roberto Bernhard bedient worden waren, zu berichten. Zeitweise gehörten auch die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) und das Schweizer Radio DRS zu seinen Auftraggebern.

Als 1994 Bernhard altershalber zurücktrat, übernahm Felber seinen Posten bei der NZZ, für die er schon vorher als Stellvertreter Bernhards sowie als Berichterstatter am Europäischen Gerichtshof und am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig gewesen war.<ref>NZZ, 30. Juni 1994.</ref> Seitdem berichtete er als vierter NZZ-Bundesgerichtskorrespondent nach Albert Wespi, Etienne Piaget und Roberto Bernhard<ref>Markus Felber: Herold und Watchdog. (PDF; 69 kB) In: Schweizerische Juristen-Zeitung. 15. September 2009, S. 529 ff.</ref> unter dem Kürzel fel. aus dem Palais auf Mon Repos.

Seine Berichte zeichneten sich dadurch aus, dass sie für den durchschnittlichen Zeitungsleser verständlich, aber auch für Juristen informativ waren. So erschienen sie neben der NZZ auch in der juristischen Datenbank Swisslex sowie bis Ende 2007 in der Fachzeitschrift Jusletter. Der Zürcher Emeritus Heribert Rausch illustrierte sein Skriptum zum öffentlichen Prozessrecht<ref>Heribert Rausch: Öffentliches Prozessrecht auf der Basis der Justizreform. 2. Aufl., Zürich 2006, ISBN 3-7255-5290-8.</ref> mit zahlreichen Artikeln Felbers.

Daneben bearbeitete Markus Felber auch für die Schweizerische Juristen-Zeitung (SJZ) die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung. Zeitweise war er Bundesgerichtskorrespondent für Die Zeitschrift für Sozialhilfe.

Ende Juni 2013 wurde Markus Felber bei der NZZ, nach eigener Aussage «unverhofft», frühpensioniert.<ref>Website von Markus Felber.</ref><ref>NZZ. Markus Felber geht nach 19 Jahren. In: persoenlich.com. 4. Juni 2013.</ref> Von 2013 bis 2018 schrieb er für die NZZ am Sonntag wöchentlich eine Kolumne über das Bundesgericht und allgemein über Rechtsprechung und das Justizwesen in der Schweiz.<ref>Markus Felber neu Kolumnist bei der «NZZ am Sonntag». NZZ-Mediengruppe, 17. Juli 2013.</ref> Seit Januar 2018 gehört er zusammen mit Brigitte Hürlimann, Sina Bühler, Yvonne Kunz und Dominique Strebel zum Autorenteam der wöchentlich erscheinenden Kolumne «Am Gericht» des Online-Magazins Republik.<ref>Raphael Waldvogel: «Republik» lanciert Justiz-Kolumne. In: Klein Report. 18. Januar 2018.</ref> Felber schreibt über das Bundesgericht in Lausanne und das Bundesstrafgericht in Bellinzona.<ref>Christof Moser: Warum Justiz ein Schwerpunktthema der Republik wird. In: Republik. 17. Januar 2018.</ref>

Ende 2015 gründete Felber mit der Juristin Mascha Santschi Kallay<ref>Claudia Blumer: Freundin des Publikums. In: Tages-Anzeiger. 10. November 2018.</ref> das Unternehmen Santschi&Felber JustizKommunikation GmbH<ref>Mascha Santschi Kallay & Markus Felber | Justizkommunikation. Abgerufen am 17. Dezember 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>.

Felber wohnt in Mauensee.

Rolle als Bundesgerichtskorrespondent

Datei:Bundesgericht-VD.jpg
Felbers Arbeitsort, das Bundesgerichtsgebäude im Lausanner Stadtpark Mon Repos

Während der Zeit Felbers hat sich die Funktion des Bundesgerichtskorrespondenten stark gewandelt. Da früher bis zur Publikation der Leitentscheide in der amtlichen Sammlung bis zu anderthalb Jahren vergehen konnten, war die NZZ während dieser Zeit die einzige Quelle für die jeweiligen Urteile, und entsprechend ausführlich und detailliert musste die Berichterstattung sein. Seit 2000 werden jedoch die meisten, seit 2007 alle schriftlichen Urteilsbegründungen online auf der Website des Bundesgerichtes zur Verfügung gestellt.<ref>Website des Bundesgerichtes, siehe insbesondere Liste der neu aufgenommenen Entscheide.</ref> Statt der umfassenden Übermittlung der wichtigsten Urteile steht heute somit die knappe Darstellung möglichst vieler wichtiger Entscheide, deren Begründung im Wortlaut der Leser sich bei Bedarf umgehend selber beschaffen kann, im Vordergrund.

Vor allem aber sah sich Felber als «Watchdog» des höchsten schweizerischen Gerichtes. Mehr als auf die materielle Rechtsprechung richtete sich seine Kritik dabei auf das Zustandekommen dieser. In den Neunzigerjahren hat er etwa vehement die bis 1995 dauernde Praxis zweier Abteilungen<ref>Die I. öffentlich-rechtliche und die II. zivilrechtliche Abteilung.</ref> des Bundesgerichts, Entscheide über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung in Abweichung von Art. 15 OG<ref>Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege (Bundesrechtspflegegesetz [OG]), seit 2007 durch das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz [BGG]) (SR 173.110) ersetzt.</ref> in Dreierbesetzung zu fällen, als rechtswidrig kritisiert.<ref>Siehe etwa Aus dem Bundesgericht, Absurdes und Unmögliches, Schwierigkeiten im Umgang mit den Verfahrensregeln. In: Neue Zürcher Zeitung. 29. August 1994.</ref> Mit dieser Kritik zog sich Felber den Zorn einiger Bundesrichter auf sich. Nach einem Artikel in der Basler Zeitung mit dem Titel «Wer Recht spricht, sollte nicht Recht brechen» wurde ihm gar mit dem Entzug der Akkreditierung gedroht.<ref>Diener im Dienste der Öffentlichkeit. Text eines am 7. März 2002 in Wattwil anlässlich einer Weiterbildungsveranstaltung des St. Galler Kantonsgerichts zum Thema «Gerichte und Medien» gehaltenen Vortrags, S. 5 (PDF; 23 kB).</ref>

Wiederholt hat sich Felber gegen das Zurückdrängen der schweizerischen Eigenheit der öffentlichen Urteilsberatung (Art. 58 f. BGG) gewandt.<ref>Bedrohte bundesgerichtliche Beratungskultur. Wertvolle helvetische Rechtstradition ein Opfer der Arbeitslast? In: Neue Zürcher Zeitung. 11. August 1994, S. 11; Gerichtsberatungskultur auf dem Sterbebett. Wertvolle helvetische Rechtstradition ernsthaft bedroht. In: Neue Zürcher Zeitung. 22. März 2002, S. 13.</ref>

Ebenfalls kritisiert wurde das Bundesgericht von Felber für den Umfang der Anonymisierung von Urteilen. So wurde etwa der Name der bekannten Moderatorin Gabriela Amgarten im Urteil zum Risiko-Betrugsfall zu «Präsentatorin A.» anonymisiert.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/jumpcgi.bger.chUrteil des Kassationshofes vom 24. Oktober 2000, 6S.62/2000 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot (BGE 126 IV 165); dazu Felber in: Neue Zürcher Zeitung. 16. Dezember 2000, S. 48.</ref> Weitere Beispiele sind die Abdeckung des Getränkenamens «Kombucha» des Herstellers «Carpe Diem»<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/jumpcgi.bger.chUrteil des Bundesgerichts vom 8. Mai 2001, 2A.565/2000 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot.</ref> oder gar die Anonymisierungen der Namen einer Kuh und eines Stieres.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/jumpcgi.bger.chUrteil des Bundesgerichts vom 11. Februar. 2002, 5P.451/2001 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot; dazu Felber in: Neue Zürcher Zeitung. 5. April 2002, S. 17.</ref> Im Jahre 2003 eskalierte die Abneigung von Bundesrichter Martin Schubarth gegen Felber in der sogenannten „Spuckaffäre“, in deren Folge sich der Bundesrichter zum Rücktritt gezwungen sah. Peter Zihlmann verwendete diesen Vorfall als Plot seines Justizromans „Der Richter und das Mädchen“.

Aus der neueren Zeit sind die Kritik an der potentiell gegen den Grundsatz des verfassungsmässigen Richters verstossende präsidiale Besetzung der Richterbank (statt eines elektronischen Fallzuteilungssystems)<ref>Markus Felber: Das Recht auf den richtigen Richter. In: Neue Zürcher Zeitung. 5. August 2010, S. 9.</ref> sowie ein Hinweis auf die Problematik des Einzelrichterverfahrens, das eigentlich auf offensichtlich unzulässige Beschwerden begrenzt ist (Art. 108 BGG),<ref>Markus Felber: Einzelrichter auf Abwegen. In: Neue Zürcher Zeitung. 1. Juni 2010.</ref> zu erwähnen.

Veröffentlichungen

  • Politische Karikaturen aus dem Jahr 1980, Kägiswil 1981, xerografische Reproduktionen

Weblinks

Einzelnachweise

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