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Kaffeekartell

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Als Kaffeekartell wurde eine zwischen den Unternehmen Tchibo, Melitta, Alois Dallmayr Kaffee und Kraft Foods (Jacobs Kaffee) ab dem Jahre 2000 getroffene Preisabsprache bezeichnet. Das illegale Abkommen blieb bis zu einer vom Bundeskartellamt veranlassten Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 unentdeckt.

Die Behörde konnte anhand der sichergestellten Unterlagen das kartellartige Verhalten nachweisen und verfügte gegen die Unternehmen eine Geldbuße von insgesamt 159,5 Millionen Euro.<ref>Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Kaffeeröster. Bundeskartellamt, 21. Dezember 2009, abgerufen am 6. März 2019.</ref><ref>Moritz Honert, Heike Jahberg: Kaffeekartell muss Millionenstrafe zahlen. In: Der Tagesspiegel. 22. Dezember 2009, abgerufen am 6. März 2019.</ref>

Kraft Foods nutzte die sogenannte Bonusregelung und musste keine Strafe zahlen,<ref>Birger Nicolai: Hohe Geldbußen gegen deutsche Kaffeeröster. In: Die Welt. 21. Dezember 2009, abgerufen am 6. März 2019.</ref><ref>"Kraft Foods" gab Ermittlungshinweis. In: Rheinische Post. 13. Januar 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 22. Januar 2010; abgerufen am 6. März 2019.</ref> da das Unternehmen Selbstanzeige beim Bundeskartellamt erstattete. Melitta wollte ebenfalls keine Geldbuße zahlen, da das Unternehmen mit den Kartellbehörden zusammengearbeitet habe.

Am 26. Dezember 2009 meldete Spiegel Online weitere Verdachtsfälle in dem Verfahren.<ref>Neue Ermittlungen gegen Kaffeekartell. In: Spiegel Online. 26. Dezember 2009, abgerufen am 6. März 2019.</ref>

Im Juni 2010 wurde dem Deutschen Kaffee-Verband Hamburg vom Bundeskartellamt vorgeworfen, mit einer Pressemitteilung im Februar 2005 ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben, weswegen ein Bußgeld von bis zu 90.000 Euro verhängt wurde. Zu den beteiligten Kaffeeröstereien gehörten neben den Unternehmen Kraft Foods Außer Haus Service (Bremen), Tchibo (Hamburg), Luigi Lavazza Deutschland (Frankfurt), Seeberger, Segafredo Zanetti Deutschland (München), Gebr. Westhoff (Bremen) und J. J. Darboven (Hamburg) auch Melitta System Service. Den letzteren beiden Unternehmen wurden die Geldbußen wegen ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe reduziert.<ref>Erneut Bußgelder gegen Kaffeeröster. In: Main-Echo. 10. Juni 2010, abgerufen am 6. März 2019.</ref>

Im Oktober 2011 wurde eine erneute Kartellbildung festgestellt. Es bestand neben Melitta aus dem Kaffeehersteller Krüger sowie Kraft Foods Deutschland. Die beiden letzteren Unternehmen wurden zu einer Geldstrafe in Höhe von neun Millionen Euro verurteilt. Das Kartell hatte zum Jahreswechsel 2007/2008 bei Instant-Cappuccino eine Preiserhöhung abgesprochen, die je Packung 20 bis 40 Cent ausmachte. Da das Bußgeldverfahren auf Antrag der Melitta Kaffee GmbH eingeleitet worden war, die damit als Kronzeuge fungierte, wurde gegen dieses Unternehmen keine Geldbuße erlassen.<ref>Kaffeehersteller haben ihre Preise abgesprochen. In: Frankfurter Rundschau. 18. Oktober 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 20. Oktober 2011; abgerufen am 6. März 2019.</ref><ref>Geldbuße für Cappuccino-Kartell. In: Hamburger Abendblatt. 19. Oktober 2011, abgerufen am 6. März 2019.</ref>

Einzelnachweise

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