Zum Inhalt springen

Verzicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2022 um 14:04 Uhr durch imported>Grzeszik.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Verzicht steht für:

  • Abstinenz, die Enthaltung von gewissen Aktivitäten
  • Verzicht, im deutschen Prozessrecht ein Rückzug der Klage durch den Kläger, siehe Verzichtsurteil
  • Verzicht, im österreichischen Zivilrecht ein einseitiger Schulderlass durch den Gläubiger, siehe Erlass (Privatrecht)


Siehe auch:

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__