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Verzicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Verzicht steht für:

  • Abstinenz, die Enthaltung von gewissen Aktivitäten
  • Verzicht, im deutschen Prozessrecht ein Rückzug der Klage durch den Kläger, siehe Verzichtsurteil
  • Verzicht, im österreichischen Zivilrecht ein einseitiger Schulderlass durch den Gläubiger, siehe Erlass (Privatrecht)


Siehe auch:

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