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Lehrbach

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Lehrbach
Stadt Kirtorf
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(269)&title=Lehrbach 50° 47′ N, 9° 3′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(269) 50° 46′ 38″ N, 9° 3′ 19″ O
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Höhe: 232 (231–250) m ü. NHN
Fläche: 13,56 km²<ref name="lagis" />
Einwohner: 269<ref name="ST">Stadtteil Lehrbach. Stadt Kirtorf, abgerufen am 30. Juli 2025.</ref>
Bevölkerungsdichte: 20 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06635

Lehrbach ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreises.

Geographie

Lehrbach liegt westlich von Kirtorf an der Klein. Durch den Ort führt die Bundesstraße 62. Am südöstlichen Ortsrand stößt die Landesstraße 3072 auf die Bundesstraße.

Ortsgeschichte

Datei:Lehrbach Kirtorf Kirche b.png
Kirche in Lehrbach

Mittelalter

Erstmals urkundlich erwähnt wird ein Ortsadliger „Hartmannus de Loberbach“ im Jahre 1278.<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1 - 3. Leipzig 1879 - 1899. Band 1, Nr. 355, S. 266.</ref><ref name="lagis" /> In den Jahren 1279 heißt es „Hartmannus de Louerbach“,<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1, Nr. 366, S. 273.</ref> 1291 „Harmannus de Loyberbach“<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1, Nr. 520, S. 392.</ref> und 1303 wird „Hartmannus de Louberbach“ urkundlich genannt.<ref>Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Nrt. 437, S. 310.</ref> Der Ortsname Lehrbach entspricht dem von Laubach. Abgeleitet wird er von ahd. Wort „loub“ bzw. mhd. „loup“.<ref>Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 227.</ref> Die Burg „sloße Laurbach“ finden wir in einer Urkunde von 1407.<ref>StAD, Urk. Oberhessen, Lehrbach.</ref> Die Herren von Lehrbach erhielten 1349 die Burg Lehrbach als Lehen.

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts kam Lehrbach zum Eußergericht und war ein Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“<ref name="GW2">Vorlage:BibOCLC</ref>

Neuzeit

Zwei Nachweise zu Lehrbach, nämlich „Ruepen von Leerbach“ und „von Lerpach“ finden sich in einem Salbuch von 1574.<ref>Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 82 und S. 128.</ref> Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Niederungsburg zerstört. Die Ruine wurde 1901 renoviert und unter Denkmalschutz gestellt. Danach entstand an anderer Stelle ein neues Herrenhaus.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lehrbach:

„Lehrbach (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Kleinbach 1 St. von Kirtorf und gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, in welchem die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und der Freiherrlichen Familie von Schenk gemeinschaftlich zustehet. Der Ort hat 59 Häuser und 429 Einwohner, die außer 5 Katholiken, 19 Mennoniten und 4 Juden evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 3 Höfe, 4 Mühlen und 1 Grenznebenzollamt II. Classe. Im Ort liegt einer der Höfe, welcher der Gräf. Familie von Lehrbach gehört, die sich zuweilen hier aufhält. In dem dazu gehörigen schönen Garten befindet sich die gut erhaltene Ruine einer Burg. Unterhalb Lehrbach, an dem Kleinbach, liegt der Schmitthof, aus einer wieder hergestellten Ritterburg mit Oekonomiegebäuden bestehend, und den Freiherrn von Schenk gehörig, und oberhalb des Orts befindet sich der Retschenhäuser Hof, der früher den Freiherrn von Schenk zuständig war. Die Gemarkung besteht durchaus aus Sandboden, und in derselben sind mehrere Steinbrüche, die einen weißen Sandstein liefern, der sich sowohl zum Bauwesen, als zu Mühlsteinen gut verarbeiten läßt.“<ref name="GW">Vorlage:BibOCLC</ref>

Die Kirche wurde 1896 an der Stelle der Vorgängerkirche erbaut. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verkaufte der letzte Herr von Lehrbach seine gesamten Besitzungen an Max von Günderode. Dieser ließ 1885 das neue Schloss erbauen. Um 1895 erwarb Prinz Philipp von Hanau-Hořovice (1844–1914), jüngster Sohn des letzten Kurfürsten von Hessen, Friedrich Wilhelm aus dessen morganatischer Ehe mit Gertrude Lehmann, die Güter für seinen Sohn, den Grafen Karl August von Schaumburg (1878–1905), der 1905 im Wald bei Lehrbach tödlich verunglückte. Dann erwarb die Familie Oppermann, jetzt Böhm, das Anwesen und die Ländereien Anfang des 20. Jahrhunderts.

In der Gemarkung gab es fünf Mühlen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Am 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Lehrbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.<ref>Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 1 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref><ref></ref>

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Lehrbach angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866. </ref>

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lehrbach das „Eußergericht“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Lehrbach zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.<ref name="G15" /><ref name="RB1822-168" /> Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref>

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref> Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld<ref>Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.</ref>, aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt<ref>Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,3 MB]).)</ref>. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Lehrbach wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.<ref>Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 8 c) (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref> In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

• 1791: 240 Einwohner<ref name="Adr-LG-HD" />
• 1800: 325 Einwohner<ref name="Adr-LG-HD-1800" />
• 1806: 349 Einwohner, 56 Häuser<ref name="Adr-LG-HD-1806" />
• 1829: 429 Einwohner, 59 Häuser<ref name="GW" />
• 1867: 361 Einwohner, 31 Häuser<ref name="WP">Vorlage:BibOCLC</ref>
Lehrbach: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
240
1800
  
325
1806
  
349
1829
  
429
1834
  
441
1840
  
414
1846
  
445
1852
  
409
1858
  
385
1864
  
397
1871
  
367
1875
  
349
1885
  
391
1895
  
372
1905
  
341
1910
  
329
1925
  
345
1939
  
334
1946
  
540
1950
  
522
1956
  
483
1961
  
412
1967
  
362
1970
  
412
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
285
2015
  
264
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: <ref name="lagis" />; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011<ref name="Z2011">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.</ref>

Historische Religionszugehörigkeit

• 1829: 401 evangelische (= 93,47 %), 4 jüdische (= 0,93 %), 19 mennonitische (= 4,43 %) und 5 katholische (= 1,17 %) Einwohner<ref name="GW" />
• 1961: 372 evangelische (= 90,29 %), 37 katholische (= 8,98 %) Einwohner<ref name="lagis" />

Politik

Ortsvorsteher ist Sebastian Otto.<ref>Ortsbeirat Lehrbach. Abgerufen am 30. Juli 2025.</ref>

Sehenswürdigkeiten

  • Burgruine,
  • neues Schloss,
  • der alte Unterhof,
  • die neue Kirche mit dem alten Chor,
  • ein alter Pestfriedhof,
  • die alte Kirschbrücke (Kirchbrücke) von 1541,
  • der „Kirchenstumpf“, Rest der Kirche in der Wüstung Folkartshain

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Lehrbach, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="Adr-LG-HD"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1800"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 191 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1806"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 232 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="G15"> Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985Vorlage:Abrufdatum. </ref> <ref name="STH-Oberhessen"> Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="RB1822-168" > Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 36,6 MB]). </ref> <ref name="RB1937"> Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 11,2 MB]). </ref> </references>

Weblinks

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