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Wahlen (Kirtorf)

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Wahlen
Stadt Kirtorf
Koordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(334)&title=Wahlen 50° 49′ N, 9° 8′ OKoordinaten: Vorlage:Deutsches Bundesland/Code_type:city(334) 50° 48′ 34″ N, 9° 7′ 35″ O
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Höhe: 337 (309–357) m ü. NHN
Fläche: 13,59 km²<ref name="lagis" />
Einwohner: 334<ref name="ST">Stadtteil Wahlen. Stadt Kirtorf, abgerufen am 30. Juli 2025.</ref>
Bevölkerungsdichte: 25 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06692

Wahlen ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie

Wahlen liegt nordöstlich von Kirtorf. Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3070 und 3071.

Ortsgeschichte

Datei:Kirtorf-Wahlen, ev. Kirche 09.JPG
Evangelische Kirche

Mittelalter

Erstmals schriftlich erwähnt wurde ein Ortsadliger im Jahre 1297 als „Gerlacus de Walhen“.<ref>Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1 - 3. Leipzig 1879 - 1899. Band 1. Nr. 327, S. 247.</ref> Dies ist zugleich auch die Ersterwähnung des Ortes. Eine weitere Urkunde aus dem Jahre 1297 nennt „ad villam Walhen ... Conradi de Walhen.“ (zum Dorf Wahlen ... Conrad von Walhen).<ref>Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus 1 - 5. Göttingen, Ffm, Leipzig 1743 - 1768. Band 1, S. 987.</ref> Hier wird erstmals die Siedlungsform Dorf für den Ort erwähnt. Dann heißt es 1371 „vnse gut czu Walen.“<ref>Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Nr. 1048, S. 694.</ref> 1574 wird der Ort „Wahln“ genannt.<ref>Eduard Edwin Becker: Die Salbücher des Kreises Alsfeld. Alsfeld 1940. S. 110.</ref> Der Ortsname wird unterschiedlich gedeutet. Entweder leitet es sich von dem ahd. Wort „Walh“, mhd. „Welch“ ab, was Romane bedeutet oder es ist die Siedlung eines Walho.<ref>Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 380 f.</ref>

Der Ort gehörte seit Ende des 14. Jahrhunderts zum Eußergericht und war ein Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“<ref name="GW2">Vorlage:BibOCLC</ref>

Vermutlich wurde schon 1207 eine Kirche erbaut. Ein Neubau im 18. Jahrhundert konnte wegen des ungeeigneten Untergrundes nicht mehr in der Ortsmitte erfolgen und erfolgte daher oberhalb des Dorfes. 1780 wurde das neue Gotteshaus eingeweiht. Es steht heute unter Denkmalschutz.

Neuzeit

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Wahlen:

„Wahlen (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt 1 St. von Kirtorf, und gehört zum Eußer Patrimonialgericht des Freiherrn von Schenk, in welchem die Gerichtsbarkeit in erster Instanz dem Staate und der Familie von Schenk gemeinschaftlich zustehet. Der Ort zählt 74 Häuser und 417 evangelische Einwohner. Wahlen hat eine ausgedehnte Gemarkung, und man findet in derselben etwas Eisensteine, die früher benutzt worden sind, Basaltsteine und viele Sandsteinblöcke. Nordöstlich von Wahlen, gegen Bernsburg, dehnt sich ein stundenlanges Feld aus, das vordem die Gemarkung von zwei Ortschaften, Haustädten und Watzenrode, war. Watzenrod bezeichnen noch Brunnen, so wie auch der vormalige Begräbnißplatz, durch das Auffinden von Ueberresten entdeckt worden ist. Wahlen war sonst ein reicher und wohlhabender Ort; jetzo ist er, trotz der fruchtbaren Gemarkung, arm, und unterliegt einer Privatschuldenlast. Ich kann nicht umhin, das im Auszuge anzuführen, was über letztern Punkt ein sehr unterrichtet scheinender Mann unterm 30. April 1828 sagt: „Es ist eine traurige Wahrheit, daß dermalen über 14 der Ortsbürger concurs, und gewiß über 14 weiter überschuldet ist. Die Ursache dieser Vermögenszerrüttung dürfte sich herschreiben, von den allzuhohen Güteranschlägen, bei Uebergaben, luxuriöse Lebensart etc. Die Concurse haben das allmählige Herabsinken des Güterwerths herbeigeführt, so daß Niemand mehr kauft noch pachtet. Diesem in der Vergangenheit erzeugten Uebel kann nur dadurch begegnet werden, wenn Watzenrod wieder aus seinem Schutte hervorginge. Man rufe 4 – 6 vermögende Oekonomen auf, sich hier anzubauen. Durch den Ankauf dieses großen Feldes, welches dermalen als verwaist angesehen wird, würde der Güterwerth in Wahlen gehoben, und der Staat in Kurzem einen neuen blühenden Ort mehr haben. Möchte diese Schilderung die Aufmerksamkeit der hohen und höchsten Staatsbehörden auf sich ziehen und eine genaue Prüfung zur Folge haben“.“<ref name="GW">Vorlage:BibOCLC</ref>

Am 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Wahlen im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.<ref>Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 1 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,2 MB]).</ref><ref></ref>

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,<ref group="Anm.">Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.</ref> denen Wahlen angehört(e):<ref name="lagis" /><ref>Vorlage:Verwaltungsgeschichte.de</ref><ref>Vorlage:BibOCLC</ref>

Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866. </ref>

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Wahlen das Eußergericht zuständig.

Nach der 1806 erfolgten Erhebung von Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Wahlen zuständig war. Die Freiherren Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und anderen administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.<ref name="G15" /><ref name="RB1822-168" /> Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.<ref>Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 42,9 MB]).</ref>

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 17,8 MB]).</ref> Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld,<ref>Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.</ref> aber bereits mit Wirkung vom 1. Juni 1948 wieder in ein Vollgericht umgewandelt.<ref>Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 1,3 MB]).)</ref> Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Wahlen wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.<ref>Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 8 c) (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 298 kB]).</ref>

Einwohnerentwicklung

• 1791: 344 Einwohner<ref name="Adr-LG-HD" />
• 1800: 375 Einwohner<ref name="Adr-LG-HD-1800" />
• 1806: 395 Einwohner, 66 Häuser<ref name="Adr-LG-HD-1806" />
• 1829: 417 Einwohner, 74 Häuser<ref name="GW" />
• 1867: 470 Einwohner, 80 Häuser<ref name="WP">Vorlage:BibOCLC</ref>
Wahlen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
344
1800
  
375
1806
  
395
1829
  
417
1834
  
434
1840
  
452
1846
  
462
1852
  
473
1858
  
443
1864
  
465
1871
  
435
1875
  
412
1885
  
459
1895
  
459
1905
  
442
1910
  
460
1925
  
447
1939
  
441
1946
  
666
1950
  
668
1956
  
490
1961
  
471
1967
  
453
1970
  
457
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
387
2015
  
367
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: <ref name="lagis" />; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011<ref name="Z2011">Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.</ref>

Historische Religionszugehörigkeit

• 1829: 417 evangelische (= 100 %) Einwohner<ref name="GW" />
• 1961: 431 evangelische (= 91,51 %) und 36 katholische (= 7,64 %) Einwohner<ref name="lagis" />

Politik

Ortsvorsteher ist Sören Stumpf.<ref>Ortsbeirat Wahlen. Abgerufen am 30. Juli 2025.</ref>

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen <references group="Anm." />

Einzelnachweise <references> <ref name="lagis">Wahlen, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). </ref> <ref name="Adr-LG-HD"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 182 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1800"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 192 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="Adr-LG-HD-1806"> Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 233 (Vorlage:HathiTrust Buch). </ref> <ref name="PR"> Vorlage:BibOCLC </ref> <ref name="NLVK"> Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="G15"> Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985Vorlage:Abrufdatum. </ref> <ref name="STH-Oberhessen"> Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google BooksSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.). </ref> <ref name="RB1822-168" > Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 36,6 MB]). </ref> <ref name="RB1937"> Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Vorlage:HessAmtsBL/LinkText [PDF; 11,2 MB]). </ref> </references>

Literatur

Weblinks

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