Individualbesteuerung
Individualbesteuerung bezeichnet eine Besteuerungsmethode, bei der das Einkommen jeder natürlichen Person einzeln besteuert wird.
Bei einem Modell der Individualbesteuerung wird die Höhe der Steuer nach dem Einkommen des Individuums, nicht nach dem zusammengerechneten Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft wie z. B. eines Ehepaares, festgesetzt. Die Einkommensteuerlast von Ehegatten ist bei einer Individualbesteuerung unabhängig davon, ob beide Partner Einkommen erzielen oder nur einer. Es besteht kein Unterschied zwischen Personen, die in einem Einpersonenhaushalt oder in einer Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind.
Verschiedene Modelle einer Individualbesteuerung sehen zusätzlich einen übertragbaren Grundfreibetrag vor, die insbesondere eine Nichtanrechenbarkeit des Existenzminimums des nicht-erwerbstätigen Ehegatten sicherstellen soll.
Insgesamt betrachtet entsteht bei der Individualbesteuerung nur ein kleiner oder kein steuerlicher Vor- oder Nachteil durch den Familienstand der Ehe, je nach Ausprägung des Systems.
In den meisten Staaten der Welt besteht eine Individualbesteuerung (z. B. Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten).
Nationale Besonderheiten
Schweden
Die Methode der Besteuerung in Schweden ist eine reine Individualbesteuerung.
Österreich
Die Einkommensteuer in Österreich wird seit 1973 nach dem Prinzip der Individualbesteuerung erhoben, wobei zusätzlich familienbezogene Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbeträge) zur Geltung kommen.<ref>Familienförderung und Familienbesteuerung. Analyse und Bewertung der derzeit in Diskussion stehenden Modelle. (PDF; 544 kB) Arbeiterkammer Oberösterreich, März 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 31. Dezember 2009; abgerufen am 10. Oktober 2009.</ref>
Schweiz
Das eidgenössische Parlament hat nach dem Scheitern mehrerer früherer Versuche für die Abschaffung der Heiratsstrafe am 20. Juni 2025 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen.<ref>24.026 «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung). In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 28. März 2026 (mit Links auf die Botschaft des Bundesrates, die Verhandlungen von Nationalrat und Ständerat (mit Videos) und weitere Parlamentsunterlagen).</ref> Dagegen wurde sowohl das fakultative Volks- wie auch das Kantonsreferendum ergriffen. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 befürworteten 54,26 % der Stimmenden die Einführung der Individualbesteuerung.<ref>Vorlage Nr. 685. Provisorisches amtliches Ergebnis. In: admin.ch. Bundeskanzlei, 8. März 2026, abgerufen am 28. März 2026.</ref> Das Gesetz wird spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten, weil die Kantone für die komplexe Umsetzung des Bundesgesetzes durch Anpassung ihrer Steuergesetzgebung diese Frist benötigen.<ref>Individualbesteuerug. In: admin.ch. Eidgenössisches Finanzdepartement, 8. März 2026, abgerufen am 28. März 2026.</ref>
Zu den Besonderheiten des Schweizer Steuerrechts gehört, dass neben den Erwerbseinkommen der beteiligten Personen auch Vermögenserträge mit einbezogen werden. Bei Ehepaaren wird, in den meisten Fällen, beim Vermögen zwischen deren eingebrachtem Gut vor der Ehe sowie allfälligen Erbschaften und der gemeinsamen Errungenschaft nach Eheabschluss unterschieden. Die Zuteilung von Wertschriften, Firmenanteilen und Liegenschaften und deren Erträge kann bei der Individualbesteuerung unter Berücksichtigung von eingebrachtem Gut schwierig werden.
Deutschland
In Deutschland wird seit Jahren ein Systemwechsel und die Einführung der Individualbesteuerung diskutiert.
Geschlechterpolitische Konsequenzen
Eine Individualbesteuerung verringert, selbst wenn ein Alleinverdienerabzug vorgesehen ist, im Vergleich zu Zusammenveranlagungs- oder Splittingsystemen die Anreize für die Rollenteilung im Haushalt. Im Gegensatz hierzu bieten Ehegattensplitting und Familiensplitting ähnliche Anreize für eine Rollenteilung.<ref>Miriam Beblo: Geschlechterpolitische Bewertung von Individualbesteuerung. (PDF) 18. Februar 2009, abgerufen am 10. Oktober 2009.</ref> Dies trifft insbesondere auf Paare zu, in denen der Hauptverdiener pro zusätzlicher Zeitspanne mehr verdient als der Zweitverdiener mit geringerem Einkommen. Im Vergleich stützt die Individualbesteuerung Doppelversorgermodelle mit egalitärer Arbeitsteilung.
Befürworter der Individualbesteuerung in Österreich weisen darauf hin, dass die Individualbesteuerung im Rahmen des Zuverdienermodells verhindert, dass das Einstiegseinkommen des geringer verdienenden Ehepartners der Steuerprogression unterliegt. Somit würden Negativanreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Ehepartners vermieden. Statistisch betrachtet würde so im Vergleich zu Modellen des Ehegatten- oder Familiensplittings die Erwerbsintegration von Frauen gefördert.<ref>Familienbesteuerung: Wahlfreiheit der Frau gefährdet. Sozialrechtler Binder plädiert für die Beibehaltung der Individualbesteuerung. Österreichisches Institut für Familienforschung, Universität Wien, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 13. Februar 2006; abgerufen am 10. Oktober 2009.</ref>
Individualbesteuerung wird aufgrund der Anreize für eine Erwerbstätigkeit beider Partner als Mittel angesehen, um durch Vorgaben im Steuer- und Sozialsystem präventiv finanzielle (Übergangs-)Probleme bei Trennung und Scheidung zu entschärfen.<ref>Hans-Jürgen Andreß, Barbara Borgloh, Miriam Güllner, Katja Wilking: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden – Über wirtschaftliche Folgen von Trennung und Scheidung. (PDF; 35 kB) Abgerufen am 11. Oktober 2009. S. 4</ref>
Bewertung
Kritiker weisen darauf hin, dass eine Individualbesteuerung ohne Familienleistungs- oder -lastenausgleich die finanziellen Belastungen einer Familie nicht genügend berücksichtigen würden.
Bei einer grundlegenden Betrachtung dessen, was eine „familiengerechte Besteuerung“ sein kann, wird von vornherein deutlich, dass es unter einer progressiven Einkommensteuer nicht möglich ist, die Steuer in jeder Hinsicht „familiengerecht“ zu gestalten:
- „Unter einer progressiven Einkommensteuer lassen sich Zivilstandsneutralität (kein Heiratsbonus, keine Heiratsstrafe) und horizontale Gerechtigkeit zwischen Haushalten (gleiche Steuerbelastung für Haushalte mit gleichem Gesamteinkommen) nicht simultan erreichen.“<ref>Marco Salvi: Individualbesteuerung: Mehr Effizienz im Steuersystem. Neue Zürcher Zeitung, 7. August 2014, abgerufen am 13. März 2016.</ref>
Entsprechend weisen Befürworter darauf hin, dass die Individualbesteuerung die Zweitverdiener in der Ehe den Erstverdienern gleichstellt, während Kritiker der Individualbesteuerung darauf hinweisen, dass sie diejenigen Ehepaare benachteilige, bei denen ein Alleinernährer für das Familieneinkommen aufkomme, weil sie Ehepaare, bei denen sich ein Partner ganz oder großteils aus dem Arbeitsleben zurückzieht, bei gleichem Gesamteinkommen steuerlich stärker belaste als Ehepaare, bei denen beide ungefähr in gleicher Höhe zum Familieneinkommen beitragen.
Siehe auch
Einzelnachweise
<references/>