Zum Inhalt springen

Erbschaftsteuer in Malta

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Februar 2024 um 16:21 Uhr durch imported>Invisigoth67 (form).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Malta kennt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer, sie wurde 1992 abgeschafft. Beim Übergang von Immobilien fällt jedoch eine Steuer (transfer tax) in Höhe von 5 % aus dem Wert der Immobilie an, bei Rechtsübergängen unter Ehegatten nur aus der Hälfte des Wertes. Ein von Ehegatten selbstgenutztes Haus bleibt unter der Voraussetzung gänzlich steuerfrei, dass es der überlebende Ehegatte nicht zu seinen Lebzeiten verkauft. Marktgängige Wertpapiere, vor allem Aktien maltesischer Gesellschaften, werden mit 2 % besteuert.<ref>Inheritance Tax and Law (englisch); Residence in Malta (englisch)</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references/>

Vorlage:Hinweisbaustein