Zum Inhalt springen

Ehrenbrief des Landes Hessen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Dezember 2023 um 14:56 Uhr durch imported>InternetArchiveBot (InternetArchiveBot hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert.) #IABot (v2.0.9.5).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:2014-09-20 - Anstecknadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen - 9073.jpg
Ehrennadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen, aktuelles Modell

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird vom hessischen Ministerpräsident seit 1973 für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder die Mitwirkung in Organisationen mit kulturellen oder sozialen Zielen verliehen.

Geschichte

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wurde im Jahr 1973 durch einen Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten Albert Osswald gestiftet.<ref name="ehrgi">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Ehrenbrief des Landes Hessen.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> In Rheinland-Pfalz wurde ein Jahr später mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz eine vergleichbare Auszeichnung geschaffen.

Seit 1998 haben die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenbriefes in ihrem Zuständigkeitsbereich.<ref name="ehrgi" />

Jährlich werden zwischen 1000 und 1500 hessische Ehrenbriefe verliehen.<ref name="ehrvrstak">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Ehrenbrief des Landes Hessen. Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Leistung.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/staatskanzlei.hessen.deVorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Voraussetzungen

Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die mindestens zwölf Jahre kommunalpolitisch tätig waren oder in gemeinnützigen Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen sich ehrenamtlich engagiert hatten.<ref name="ehrvrstak" /> Die schließt auch die Arbeit als Schöffe ein.<ref name="12ffm">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Geehrte Schöffen. Vorbild für die Gesellschaft.] In: Frankfurter Rundschau. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. In Ausnahmefällen, besonders wenn die Tätigkeit erst in höherem Lebensalter begonnen wurde oder bei außergewöhnlich hoher Leistung, kann der Ehrenbrief auch ohne diese Voraussetzung verliehen werden.<ref name="ehrvrstak" />

Art der Auszeichnung

Datei:Anstecknadel zum Ehrenbrief des Landes Hessen (1. Modell).jpg
Ehrennadel, 1. Modell (1973 bis 1981)

Neben dem Ehrenbrief wird eine 15 mm große, in Kreuzform gearbeitete Ehrennadel aus Silberoxid verliehen, welche auf der Vorderseite den Hessischen Löwen zeigt. Diese Ausführung, mit deutlichem gestalterischem Bezug auf den Hessischen Verdienstorden, existiert seit 2003 und ist die dritte Fassung.<ref name="ddo2013">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Ehrenbrief des Landes Hessen. 3. Fassung.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Die erste Ausführung der Ehrennadel bestand von 1973 bis 1981 aus einem silbernen Achteck mit einem rot-silber gestreiften Hessischen Löwen und dem roten Schriftzug Vorlage:Inschrift.<ref name="ddo1976">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Ehrenbrief des Landes Hessen. 1. Fassung.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Die zweite Fassung von 1981 bis 2003 war kreisrund, gänzlich in Silber gehalten und mit dem Landeswappen Hessens sowie der Inschrift Vorlage:Inschrift versehen.<ref name="ddo1981">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Ehrenbrief des Landes Hessen. 2. Fassung.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 7. Oktober 2018.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Der Erlass zur Stiftung der Ehrenbriefes enthält keine Regelung zur Gestaltung einer Bandschnalle. Gemäß der Anzugordnung der Bundeswehr wäre die Miniatur der Ehrennadel auf schwarzem Untergrund aufzubringen.<ref name="aobw">Bundesministerium der Verteidigung: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Kapitel 6.4 Tragen von Ehrenzeichen an der Bandschnalle, S. 243, 622</ref> Es existiert allerdings auch eine Version mit rot-weißem Band.<ref name="ddo2013" />

Vorschlagsrecht

Grundsätzlich kann jeder Bürger für einen anderen die Verleihung beantragen.<ref name="ehrvrstak" /> Anträge auf Verleihung des Ehrenbriefs werden in der Regel über den Gemeindevorstand oder den Magistrat an den Landrat oder in kreisfreien Städten an den Oberbürgermeister gerichtet. Letztere entscheiden über die Vergabe und unterzeichnen die Urkunde gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten. Dieser kann den Ehrenbrief auch in eigener Zuständigkeit verleihen.<ref name="ehrvrstak" />

Literatur

Einzelnachweise

<references />