Trilog
Vorlage:Hinweisbaustein Trilog bzw. formeller Trilog (von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) und {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) oder ‚Rede‘, siehe auch Dialog) ist ein paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union (EU):
Die Europäische Kommission übernimmt dabei eine moderierende Funktion, da sie nach wie vor als politisch „neutrale“ Instanz gilt.
Formeller und informeller Trilog
Formelle Trilog-Verhandlungen finden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren formell als Vermittlungsausschuss statt, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt. Dieser Prozess wird jedoch meist erheblich abgekürzt, indem die Kompromissfindung bereits in der ersten oder vor der zweiten Lesung eines Gesetzesvorschlags mittels informeller Trilog-Verhandlungen vor der jeweiligen Lesung vorbereitet wird.
Während das formelle Trilogverfahren in den Verträgen geregelt ist, dient das informelle Verfahren dazu, die Einberufung des mit einem höheren Zeitaufwand verbundenen formellen Verfahrens zwischen Rat und Europäischem Parlament zu umgehen und eine Einigung während der ersten oder (verbreitet) in der zweiten Lesung zu ermöglichen.
Formelle Trilogverfahren in den EU-Verträgen
- Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Stimmt der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zu, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der paritätisch aus Vertretern von Rat und Parlament zusammengesetzt ist. Die Kommission nimmt beobachtend teil. Zur Vermeidung der Einberufung eines zeitlich präzise geregelten Vermittlungsverfahrens (das auch im Vorgängerverfahren, dem Mitentscheidungsverfahren, vorgesehen war) wurde immer häufiger eine Einigung im Rahmen des informellen Trilogs angestrebt, einer informellen Zusammenkunft vor der drohenden Einberufung des Vermittlungsausschusses.<ref>Vermittlungsverfahren und Mitentscheidung. Leitfaden zur Arbeit des Parlaments als Teil der Rechtsetzungsinstanz. (PDF) Europäisches Parlament, S. 9; 13–24, abgerufen am 4. April 2014.</ref>
- Haushaltsverfahren: Genehmigt das Parlament den vom Rat vorgelegten Standpunkt zum Jahreshaushaltsplan nur mit Änderungen, dann wird ebenfalls ein Vermittlungsausschuss einberufen.
Zugehörige Rechtsnormen
- Art. 294 (10)–(12) AEUV: Vermittlungsausschuss<ref>Artikel 294Vorlage:Abrufdatum AEUV
(ex-Artikel 251 EGV)</ref>
- Gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens 2007/C 145/02, Grundsatz 7: „[…] Möglichkeit zu Einigung in den Stadien der ersten und der zweiten Lesung wesentlich verbessert und zur Vorbereitung der Arbeiten des Vermittlungsausschusses [beiträgt]“Vorlage:": Ungültiger Wert:
ref=- Informelle Trilogverfahren dürfen in allen Phasen der Beschlussfassung nach Art. 294 AEUV stattfinden<ref> Aktualisierte Version: Secret trilogues and the democratic deficit. (PDF) In: statewatch.org. September 2007, abgerufen am 21. März 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens (Artikel 251 EG-Vertrag)Vorlage:Abrufdatum. Grundsatz 8, 13. Juni 2007.</ref>
- Die Gemeinsamen Erklärungen ergänzen den Prozess um ein neues Stadium: „Stadium des gemeinsamen Standpunkts“, hier weitere Möglichkeit zu informellen Trilogen („Kontakten“)<ref> Aktualisierte Version: Secret trilogues and the democratic deficit. (PDF) In: statewatch.org. September 2007, abgerufen am 21. März 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- Nach Grundsatz 9 keine Verpflichtung, Entwürfe von Kompromisstexten vorab zu übermitteln<ref> Aktualisierte Version: Secret trilogues and the democratic deficit. (PDF) In: statewatch.org. September 2007, abgerufen am 21. März 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Häufigkeit des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens
In der aktuellen Legislaturperiode der Europäischen Union lässt sich die Tendenz verzeichnen, Rechtsakte immer häufiger nach der ersten Lesung zu verabschieden: Während der Anteil der sogenannten first-reading agreements im Jahr 2000 noch unter 20 % der Gesamtheit der erlassenen Rechtsakte lag, betrug er im Jahr 2008 80 %. Um eine derart reibungslose Entscheidungsfindung zu ermöglichen, werden häufig vorab im Rahmen von informellen Trilog-Verhandlungen Vorbereitungen getroffen.
- 2009–2013: 81 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen<ref>Sophie Petitjean, François Paquay: Mixed reviews after 20 years of co-decision. In: Europolitics. 6. November 2013, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. April 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)). (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>
- 2004–2009: 72 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen<ref name="EU-Codecision">The Co-Decision Procedure (Art.251 TEU), Analysis and Statistics of the 2004–2009 Legislature (Status: August 2009). (PDF) Europäische Kommission, S. 6, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 7. November 2019; abgerufen am 1. Mai 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- 1999–2004: 33 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen<ref name="EU-Codecision">The Co-Decision Procedure (Art.251 TEU), Analysis and Statistics of the 2004–2009 Legislature (Status: August 2009). (PDF) Europäische Kommission, S. 6, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 7. November 2019; abgerufen am 1. Mai 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- Vermittlungsausschuss: eines von fünf Verfahren in der 4. und 5. Legislaturperiode (1994–2004)<ref></ref>
Kritik
Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, hat am 26. Mai 2015 eine Untersuchung (OI/8/2015/FOR)<ref>Letter to the Council of the EU opening the European Ombudsman's own-initiative inquiry OI/8/2015/FOR concerning transparency of trilogues. In: ombudsman.europa.eu. Europäischer Bürgerbeauftragter, 26. Mai 2015, abgerufen am 21. März 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> bezüglich der Transparenz von „Trilogen“ eröffnet. Darüber hat sie am 28. September 2015 im Europäischen Parlament (EP) berichtet und es wurde im EP darüber debattiert.
Es wurde festgehalten, dass beim informellen Trilog, der ca. 85 % aller Gesetzgebungsverfahren betreffen würde, die Öffentlichkeit nahezu keine Informationen darüber erhalte. Grundsätzlich gelte auch für die Triloge das Effizienzgebot nach Art 13 EUV und, dass dies auch öffentliche Akzeptanz und Information umfasse.
In dieser Debatte des Europäischen Parlaments vom 28. September 2015 mit der Europäischen Bürgerbeauftragten wurde auch die Intransparenz der Ratsarbeitsgruppen kritisiert. Bei offiziellen Dokumentenanfragen erhalte das Europäische Parlament oftmals nur Zusammenfassungen der Diskussionen im Rat, welche zudem für Personen, die daran nicht teilgenommen hätten, unverständlich seien. Eine Reform des Trilogverfahrens sei erforderlich.
Der Rat der Europäischen Union hat am 15. September 2015 eine Stellungnahme (11873/15<ref>General Secretariat of the Council: Letter by the European Ombudsman on Own-initiative inquiry OI/8/2015/FOR concerning transparency of trilogues. Council of the European Union, 15. September 2015, abgerufen am 16. Juni 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>) zu dieser Untersuchung der Bürgerbeauftragten abgegeben und das Ergebnis sowie die Berechtigung der Bürgerbeauftragten, bestimmte Fragen diesbezüglich zu untersuchen, bezweifelt.
Nach einer Klage des ehemaligen Beamten Emilio de Capitani entschied das Gericht der Europäischen Union im März 2018, dass das Europäische Parlament auf Antrag nach der EU-Verordnung Nr. 1049/2001 Zugang zu Dokumenten von laufenden Trilogen herausgeben muss.<ref>Das Europäische Parlament muss auf einen konkreten Antrag hin grundsätzlich Zugang zu den Dokumenten über die laufenden Triloge gewähren. In: InfoCuria. Gericht der Europäischen Union, 22. März 2018, abgerufen am 23. Januar 2019.</ref><ref>Aktenzeichen T-540/15. In: InfoCuria. Gericht der Europäischen Union, abgerufen am 21. März 2021.</ref><ref>Urteil des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 22. März 2018. Emilio De Capitani gegen Europäisches Parlament. Vorlage:Abrufdatum</ref>
Literatur
- C. Reh, A. Héritier, E. Bressanelli, C. Koop: The Informal Politics of Legislation – Explaining Secluded Decision-Making in the European Union, Washington 2010
- Europäische Kommission: Die Finanzverfassung der Europäischen Union. 4. Auflage. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg 2009, ISBN 978-92-79-09785-0, Kapitel 11: Das jährliche Haushaltsverfahren, S. 229–258, doi:10.2761/5745.
Weblinks
- Das Haushaltsverfahren CVCE (schematische Darstellung)
- <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Finanzen der Union und das Haushaltsverfahren ( vom 16. April 2016 im Internet Archive)
- Das Haushaltsverfahren. Europäisches Parlament, März 2021.
Einzelnachweise
<references />