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Fiskalrat

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Der Fiskalrat ist ein österreichisches Gremium, das durch Analyse der Kapitalmärkte und der Entwicklung der Finanzschuld die Politik unterstützen soll, finanzpolitische Maßnahmen zu setzen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt sechs Jahre.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fiskalrat - Aufgaben - Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates gemäß BGBl. I Nr. 149/2013 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fiskalrat.at. Abgerufen am 7. Februar 2015.</ref> Der Fiskalrat ging mit dem 1. November 2013 aus dem früheren Staatsschuldenausschuss hervor und stellt die in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 geforderte Unabhängige Einrichtung zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln dar.<ref>ORF, 5. Juli 2013: Staatsschuldenausschuss wird zum Fiskalrat.</ref><ref>Erläuterungen zum Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird, abgerufen am 26. Februar 2017.</ref> Der Staatsschuldenausschuss war ursprünglich ein Unterausschuss des Verwaltungsrates der Österreichischen Postsparkasse und wurde erst mit der Umwandlung der Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft (4. Mai 1997<ref>BGBl. I Nr. 58/1997</ref>) zu einer eigenständigen Einrichtung.<ref>Erläuterungen zum Antrag der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, die Änderung des Postsparkassensgesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und die Errichtung des Staatsschuldenausschusses, abgerufen am 26. Februar 2017.</ref>

Aufgaben

Die einzelnen Aufgaben bestehen darin:

  • eine Entwicklung der Staatsfinanzen zu prognostizieren
  • die öffentlichen Budgets zu analysieren
  • Empfehlungen an die Politik unter Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungen abzugeben, sowie
  • an Informationsveranstaltungen des Finanzministeriums mitzuwirken

Der Fiskalrat weist beispielsweise regelmäßig auf die tendenziell steigende Quote der Auslandsverschuldung des österreichischen Staatshaushalts seit Bestehen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hin.<ref>Staatsschuldenausschuss Österreich: Jahresbericht 2008 (PDF; 1,1 MB), S. 42: „[...] erhöhte sich der Anteil der Auslandsverschuldung von 48 % (Ende 1999) auf mittlerweile knapp 82 % per Jahresultimo 2008.“</ref><ref>Staatsschuldenausschuss Österreich: Jahresbericht 2012 (PDF), S. 53: „Im Jahr 2012 ging der Anteil der Auslandsverschuldung zum vierten Mal in Folge leicht zurück und erreichte Ende 2012 73,6 % (Ende 2011: 73,8 %; Ende 2010: 74,5 %; Ende 2009: 76,0 %).“</ref>

Mitglieder

Mitglieder des Fiskalrates<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fiskalrat - Mitglieder (Memento des Vorlage:IconExternal vom 31. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fiskalrat.at.</ref> sind Finanzfachleute und werden gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Fiskalrates von den jeweiligen Institutionen entsandt:

Zusätzlich gibt es noch beratende Mitglieder, wie jene von der Oesterreichischen Nationalbank.

Präsidenten des Fiskalrates bzw. des Staatsschuldenausschusses waren bzw. sind:

Der Fiskalrat entsendet Mitglieder in das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG).<ref>Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Institutionen nominiert, die Bestellung erfolgt durch die Bundesregierung.</ref> (Siehe auch Finanzmarktaufsichtsbehörde)

Literatur

  • Gerhard Lehner: Der Staatsschuldenausschuss und seine Empfehlungen in den neunziger Jahren. In: Günther Chaloupek (Hrsg.): Ökonomie in Theorie und Praxis. Festschrift für Helmut Frisch. Wien 2002, S. 199 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />