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Zwischenverkauf

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Zwischenverkauf bedeutet, dass eine Ware verkauft wird, bevor ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine festgelegte Frist verstrichen ist (Zwischenzeit).

Das Wort wird zumeist in drei verschiedenen Zusammenhängen gebraucht:

Literatur

  • Rainer Wörlen/Karin Metzler-Müller: Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht. Heymanns, 2006, ISBN 3-452-26104-2

Einzelnachweise

<references />

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