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Zwischenverkauf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Zwischenverkauf bedeutet, dass eine Ware verkauft wird, bevor ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine festgelegte Frist verstrichen ist (Zwischenzeit).

Das Wort wird zumeist in drei verschiedenen Zusammenhängen gebraucht:

Literatur

  • Rainer Wörlen/Karin Metzler-Müller: Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht. Heymanns, 2006, ISBN 3-452-26104-2

Einzelnachweise

<references />

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