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Heiratsstrafe

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Mit dem politischen Schlagwort «Heiratsstrafe» wird in der Schweiz kritisiert, dass Verheiratete unter gewissen Umständen steuerlich schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare.<ref>Katharina Fontana: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Steuerrabatt statt «Heiratsstrafe» (Memento vom 8. Februar 2006 im Internet Archive)</ref> Das Bundesgericht entschied bereits 1984, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen.<ref>BGE 110 Ia 7 E. 3e S. 21.</ref> Es äusserte sich nicht ausdrücklich zu den Bundessteuern. Eine Präzisierung im Jahr 1994 ergab, dass erst ab 10 % Differenz von Diskriminierung ausgegangen werden kann. Viele Kantone haben seitdem ihre Steuergesetzgebungen entsprechend angepasst, während auf eidgenössischer Ebene die Benachteiligung von Ehepaaren weiter bestehen bleibt. Eine erste Serie von dringlichen Massnahmen wurde mit der Steuererklärung 2009 erstmals wirksam.<ref>Milderung der steuerlichen Heiratsstrafe: Massnahmen treten Anfang 2008 in Kraft. Eidgenössisches Finanzdepartement, 1. März 2007.</ref> Diese beseitigt die Heiratsstrafe für 160'000 der betroffenen 240'000 Ehepaare, lässt sie aber für die anderen weiter bestehen. Der maximale Grad der Diskriminierung beträgt dabei 84 Prozent, welcher die Ehen betrifft, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.<ref>Botschaft zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Eidgenössisches Finanzdepartement, 17. Oktober 2006 (PDF; 482 kB).</ref> Damit liegt die Diskriminierung für diese Ehepaare immer noch weit über den 10 Prozent, welche das Bundesgericht vorgibt.

Bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der obligatorischen Rentenversicherung der Schweiz, bekommt ein verheiratetes Rentnerpaar maximal 150 Prozent der Maximalrente ausbezahlt, ein unverheiratetes Rentnerpaar jedoch beide Renten in voller Höhe.<ref>Markus Brotschi: CVP lockt Ehepaare mit höherer Rente. In: Tages-Anzeiger. 18. April 2011.</ref> Im Gegenzug wird bei Verheirateten eine Witwen- oder Witwerrente ausbezahlt.

Seltener öffentlich diskutiert wird die Tatsache, dass es nebst der «Heiratsstrafe» auch so etwas wie einen «Heiratsbonus» gibt. Unter gewissen Umständen profitieren Verheiratete nämlich von einer reduzierten Steuerbelastung, da sie grundsätzlich einem geringeren Steuersatz unterstellt sind als Alleinstehende. Insbesondere wenn ein Ehepartner deutlich mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt als der andere, wird die gemeinsame Steuerrechnung typischerweise niedriger ausfallen, als dies bei einer separaten Besteuerung beider Ehepartner der Fall wäre. Statistisch gesehen ist der «Heiratsbonus» sogar häufiger als die «Heiratsstrafe».<ref>Iwan Städler: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Werden Sie fürs Heiraten bestraft oder belohnt? (Memento vom 25. Mai 2022 im Internet Archive). In: Tages-Anzeiger. 8. Januar 2016.</ref>

Das eidgenössische Parlament hat nach dem Scheitern mehrerer früherer Versuche am 20. Juni 2025 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen, welches Heiratsstrafe und -bonus abschafft.<ref>24.026 «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung). In: Geschäftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 28. März 2026 (mit Links auf die Botschaft des Bundesrates, die Verhandlungen von Nationalrat und Ständerat (mit Videos) und weitere Parlamentsunterlagen).</ref> Dagegen wurde sowohl das fakultative Volks- wie auch das Kantonsreferendum ergriffen. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 befürworteten 54,26 % der Stimmenden die Einführung der Individualbesteuerung.<ref>Vorlage Nr. 685. Provisorisches amtliches Ergebnis. In: admin.ch. Bundeskanzlei, 8. März 2026, abgerufen am 28. März 2026.</ref> Das Gesetz wird spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten, weil die Kantone für die komplexe Umsetzung des Bundesgesetzes durch Anpassung ihrer Steuergesetzgebung diese Frist benötigen.<ref>Individualbesteuerug. In: admin.ch. Eidgenössisches Finanzdepartement, 8. März 2026, abgerufen am 28. März 2026.</ref>

Andere Staaten

In Deutschland können Ehepartner mittels Ehegattensplitting veranlagt werden, das bei Ehegatten mit deutlich unterschiedlichen individuellen Steuersätzen zu einer Besserstellung führt. Allgemeiner betrachtet ist dort eine Schlechterstellung von Verheirateten gegenüber Unverheirateten aufgrund Art. 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) nicht zulässig.

In Schweden wird die Individualbesteuerung angewandt, so dass sich eine Heirat nicht auf die Höhe der Einkommensteuer auswirkt. In Österreich werden Ehepartner getrennt (einzeln) veranlagt, eine Besserstellung von Ehepartnern ist dadurch nicht gegeben. Ein Alleinverdienerabsetzbetrag für Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner vermindert die Steuerbelastung minimal.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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