Offshore-Windpark Butendiek
| Windpark Butendiek | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lage
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| Koordinaten | 54° 54′ 0″ N, 7° 45′ 0″ O
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dim=1000 | globe= | name=Windpark Butendiek | region=DE | type=building
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| Land | Datei:Flag of Germany.svg Deutschland | |||||
| Gewässer | Nordsee | |||||
| Daten
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| Typ | Offshore-Windpark | |||||
| Primärenergie | Windenergie | |||||
| Leistung | 288 Megawatt | |||||
| Eigentümer | Marguerite Fund, Siemens Financial Services, IP, PKA, CDC Infrastructure, Octopus Energy, WPD, Greencoat Renewables<ref>Further 22.5% investment in Butendiek offshore wind farm. 2. Oktober 2023, abgerufen am 2. Januar 2024.</ref> | |||||
| Betreiber | OWP Butendiek GmbH & Co. KG | |||||
| Betriebsaufnahme | 2015 | |||||
| Gründung | Monopile | |||||
| Turbine | 80 × Siemens SWT-3.6-120 | |||||
| Eingespeiste Energie pro Jahr | 1260 GWh | |||||
| Website | www.owp-butendiek.de | |||||
| Stand | April 2020 | |||||
Butendiek (plattdeutsch: „außendeichs“, auf der Seeseite des Deichs) ist ein Offshore-Windpark in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, ca. 35 km vor der Westküste des nördlichen Schleswig-Holsteins. Der Bau des Windparks mit 80 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Siemens SWT-3.6-120 mit je 3,6 MW Nennleistung begann im Frühjahr 2014 westlich von Sylt.<ref name="butendiek1" /> Am 11. Juni 2015 wurde die letzte WEA errichtet; zu diesem Zeitpunkt war über die Hälfte der Anlagen am Netz. Die vollständige Inbetriebnahme des Parks fand im August des Jahres statt.<ref>Offshore-Windpark Butendiek komplett in Betrieb. In: Focus, 4. August 2015, abgerufen am 4. August 2015.</ref>
Geschichte
Am 26. September 2000 stellte die OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG mit Sitz in Husum den Antrag zum Bau und Betrieb von 80 Windenergieanlagen (WEA). Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 wurden der Bau und Betrieb des Windparks vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Grundlage der Seeanlagenverordnung genehmigt.<ref>Butendiek Genehmigungsbescheid. (PDF) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, 18. Dezember 2002, abgerufen am 20. April 2020.</ref> Butendiek ist der zweite deutsche Offshore-Windpark, nach alpha ventus im Jahr zuvor, der vom BSH genehmigt wurde.
Die Projektgesellschaft OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG ging 2007 eine von ihr so bezeichnete „strategische Partnerschaft“ mit dem irischen Unternehmen Airtricity ein.<ref name="butendiek2" /> Im Jahr 2008 übernahm die Scottish and Southern Energy (SSE) Airtricity. Im April 2009 erhöhte die britische Regierung die Vergütung des Offshore-Stroms, indem zwei statt wie bislang ein Zertifikat pro erzeugter Megawattstunde erteilt wurde. Ein Zertifikat entspricht etwa 3 Cent pro kWh. Da dies eine interessantere Alternative für den Betreiber SSE für Windparks in Großbritannien darbot, zog sich SSE aus dem Projekt zurück.
Durch diesen Umstand verzögerte sich der Baubeginn erheblich. Ziel der Projektgesellschaft war es ursprünglich den Offshore-Bürgerwindpark bis 2012 fertigzustellen.
Aufgrund von Finanzierungsproblemen hat die OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG entschieden, das Projekt an das auf Windenergie spezialisierte Projektentwicklungsunternehmen WPD aus Bremen zu veräußern. WPD plante den Baubeginn für den Windpark für 2013.<ref name="butendiek1" /><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />wpd.de ( vom 21. Oktober 2012 im Internet Archive)</ref> Die Investitionssumme lag bei 1,3 Mrd. Euro.<ref name="IWR" />
Im Februar 2013 wurde die Gesamtfinanzierung abgeschlossen und Anteile des Windparks wurden an neue Gesellschafter verkauft.<ref>Siemens - wpd - Windpark Butendiek. Abgerufen am 14. Oktober 2022.</ref><ref>NZZ: ewz beteiligt sich an Windpark in der Nähe von Sylt. In: Neue Zürcher Zeitung. Neue Zürcher Zeitung AG, 8. Januar 2014, abgerufen am 14. Oktober 2022.</ref> Im November 2023 verkaufte das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) ihren 5-%-Anteil an Octopus Energy.<ref>WFW berät ewz beim Verkauf der Beteiligung am Offshore Windpark Butendiek. In: wfw.com. 17. November 2023, abgerufen am 25. November 2023.</ref>
Die feierliche Inbetriebnahme fand am 8. September 2015 in Anwesenheit von u. a. Robert Habeck, Martin Günthner und Jürgen Trittin in Husum statt.<ref>Lars Peters: Butendiek offiziell am Netz. Ein Offshore-Windpark der Superlative. In: Husumer Nachrichten. 9. September 2015, abgerufen am 6. April 2020.</ref>
Bauverlauf
Die Fertigung der Komponenten sollte 2013 starten. Siemens Windenergie wurde der Auftrag über die Lieferung von 80 Windenergieanlagen vom Typ SWT-3.6-120 (Nennleistung 3,6 MW) mit Fernüberwachung erteilt.<ref>Siemens liefert 80 Anlagen für Windpark Butendiek. In: Hansa. Heft 4/2013, Sonderteil Wind & Maritim, S. 17</ref> Die Fundamente lieferte die niederländische Firma Ballast Nedam.
Damit der Bau im vorgesehenen Baufeld beginnen konnte, wurde zum 1. März 2014 eine Sicherheitszone mit 500 m Abstand um die vorgesehenen Standorte der äußeren Windenergieanlagen eingerichtet.<ref>NfS 08/14 vom 21. Februar 2014, Teil 4, Mitteilungen, S. 4.2</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Deckblatt vom 14. Februar 2014 zur Seekarte 103 ( vom 21. Januar 2015 im Internet Archive)</ref> Die Monopile-Fundamente wurden bis zum Spätsommer 2014 eingebracht. 40 der Zwischenstücke zwischen Fundament und Windenergieanlage (Transition Pieces) wurden in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zusammengebaut und ab Juni 2014 von dort auf dem Wasserweg durch den Nord-Ostsee-Kanal zum dänischen Esbjerg geschleppt, das als Montage- und Ausrüstungshafen dient.<ref>Frank Binder, Peter Kleinort: SFK hilft bei Offshore-Überführungen. In: Täglicher Hafenbericht vom 11. Juni 2014, S. 1</ref> Bereits ab Herbst 2014 wurden die bis dahin aufgebauten Windenergieanlagen sukzessive in Betrieb genommen, die Fertigstellung des Windparks erfolgte im Sommer 2015.
Die in Antwerpen angefertigte Umspannplattform wurde im Sommer 2014 vom Schwimmkran Rambiz auf das zuvor errichtete Jacket-Fundament gestellt. Das in Italien von Prysmian hergestellte Hochspannungs-Seekabel, das die Umspannplattform mit der Konverterplattform SylWin alpha verbinden sollte, versank im Juli 2014 beim Kentern einer Barge auf der Fahrt von Neapel zur Nordsee im Mittelmeer.<ref>Barge sinkt vor Sardinien. In: Täglicher Hafenbericht vom 10. Juli 2014, S. 4</ref>
Anfang Februar 2015 waren 24 der 80 Windenergieanlagen in Betrieb.<ref name="IWR">wpd offshore: Butendiek speist ersten Windstrom ein. In: IWR, 5. Februar 2015, abgerufen am 12. Februar 2015</ref> Am 11. Juni 2015 wurde die 80. WEA installiert.
Netzanbindung
Die 80 Windenergieanlagen sind auf 33 kV Mittelspannungsebene mit der Umspannplattform im Windpark verbunden, die den Strom auf Hochspannung von 155 kV transformiert. Von dort aus wird der Strom gebündelt über ein Dreiphasenwechselstrom-Seekabel zu der bei Nordic Yards gefertigten<ref>Gelbe Kiste im Hochhausformat. Abgerufen am 14. August 2024.</ref><ref>NordicYards - Offshore Projekte. Abgerufen am 14. August 2024.</ref> Konverter-Plattform SylWin alpha übertragen. Die Netzanbindung zum Land wird vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO per Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) durchgeführt. Die Konverter-Plattform ist per See- und Erdkabel (160 und 45 km) mit der landseitigen Konverterstation Büttel verbunden, die wieder Drehstrom erzeugt. Das SylWin1 genannte HGÜ-System ist für 864 MW ausgelegt und ging 2015 in Betrieb.<ref>TenneT: SylWin1. Abgerufen am 6. April 2020.</ref> Dort schließen auch die Offshore-Windparks DanTysk und Sandbank an.
Betrieb
Mit der technischen Betriebsführung wurde die Deutsche Windtechnik, ein Unternehmen der wpd-Gruppe, beauftragt.<ref>Offshore Referenz-Projekte. Deutsche Windtechnik, abgerufen am 6. April 2020.</ref> Mit dem Auslaufen der Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden jährlich etwa 750 GWh aus dem Windpark über ein Power Purchase Agreement mit langjähriger Laufzeit an ein Unternehmen geliefert, das mit dieser Strommenge grünen Wasserstoff produziert.<ref>PPA für Offshore-Windpark Butendiek. Energate, 31. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.</ref> Weitere 200 GWh nimmt der Schweizer Energiekonzern BKW Energie ab.
Kritik
Tourismus und Fischerei
Eine Klage der Gemeinde Sylt, die negative Auswirkungen auf den Tourismus und Verschmutzungen befürchtet, blieb bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos.<ref>BVerfG, Beschluss vom 12. November 2009, 2 BvR 2034/04</ref> Auch die Klage von Betrieben der Hochseefischerei, die negative Auswirkungen auf den Schiffsverkehr befürchten, blieb ohne Erfolg.<ref>BVerfG, Beschluss vom 26. April 2010, 2 BvR 2179/04</ref>
Naturschutz
Die Windkraftanlagen befinden sich im Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht, im FFH-Gebiet Sylter Außenriff sowie im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht. Zum Zeitpunkt der Genehmigung war eine Gebietsausweisung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zwar vorgeschlagen, aber noch nicht erfolgt.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fürchtet negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt, Vogelarten (insbesondere Seetaucher) und die dort lebenden Schweinswale, Seehunde und Kegelrobben.<ref>Cornelius Detloff: Offshore-Windpark Butendiek: Erheblicher Umweltschaden in einem Vogelschutzgebiet. In: nabu.de. Abgerufen am 25. September 2021.</ref> Gegen die Genehmigung des Windparks legte der NABU Klage ein. Die Klage wurde als unzulässig aufgrund fehlender Klagebefugnis abgewiesen.<ref>VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003, 19 K 2474/2003</ref> Dieses Urteil wurde rechtskräftig.<ref>OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2004, 1 Bf 113/04</ref>
In einem anderen Verfahren begehrt der NABU vom BSH auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes die Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen. Diese Klage hatte zunächst keinen Erfolg.<ref>VG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015, 7 K 2983/14</ref> Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.<ref>OVG Hamburg, Urteil vom 8. April 2019, 1 Bf 200/15</ref> Die Revision hatte dagegen teilweise Erfolg: Der Begriff der Meeresumwelt ist weit auszulegen und schließt den Vogelschutz ein. Gefahren für die Meeresumwelt, die sich aus den Auswirkungen eines ordnungsgemäßen Betriebs der Windkraftanlagen ergeben und sich in Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Art niederschlagen, können Anlass für eine zeitlich beschränkte Betriebsuntersagung auf Grundlage der Seeanlagenverordnung sein.<ref>BVerwG, Urteil vom 29. April 2021, 4 C 2.19</ref> Das Umweltschadensgesetz ist insoweit subsidiär. Die neuen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Windparks auf die Seetaucher in ihrem Habitat sind noch einmal vom Oberverwaltungsgericht Hamburg zu bewerten.
Das BfN gelangte im November 2020 auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern zu der Auffassung, dass der Betrieb des Windparks (anders als zuvor angenommen) das Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigt und deshalb gegen naturschutzrechtliche Verbote verstößt. Auf Antrag des Betreibers erteilte es im März 2021 für den weiteren Betrieb des Windparks Ausnahmen von den betroffenen Verboten.<ref>Vollzug des Naturschutzrechts in der ausschließlichen Wirtschaftszone. (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 9. März 2021, abgerufen am 23. April 2023.</ref> Hiergegen wandte sich der NABU wiederum mit einem Eilantrag und einer Klage. Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass das BfN dem öffentlichen Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu Recht Vorrang eingeräumt hat. Denn der deutsche Gesetzgeber hat durch eine seit dem 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des Windenergie-auf-See-Gesetzes geregelt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegt. In der ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 geltenden Verordnung (EU) 2022/2577Vorlage:Abrufdatum ist gleichfalls vorgesehen, dass diesem Interesse Priorität zukommt.<ref>VG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2023, 14 L 387/22</ref> Die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde wurde zurückgewiesen.<ref>OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2023, 21 B 119/23</ref>
Darüber hinaus begehrte der NABU in einem weiteren Verfahren vom BfN die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz mit der Begründung, dass durch die Windkraftanlagen ein nicht mehr umkehrbarer relevanter Lebensraumverlust für die Vogelarten Sterntaucher und Prachttaucher drohe. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.<ref>VG Köln, Urteil vom 29. November 2016, 2 K 6873/15</ref> Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.<ref>OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 2021, 21 A 49/17</ref> Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. April 2023 (Az. 10 C 3.23), dieses Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen. Mit Urteil vom 27. November 2025 hat das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 21 A 49/17) die Berufung erneut zurückgewiesen.
Nach weitestgehender Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel legte der NABU im März 2019 schriftlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.<ref>Leif Miller: Beschwerde wegen Nichtbeachtung des EU-Naturschutzrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. (PDF) In: nabu.de. 20. März 2019, abgerufen am 6. April 2020.</ref> Im September 2022 aktualisierte der NABU diese Beschwerde.<ref>Leif Miller: Beschwerde wegen Nichtbeachtung des EU-Naturschutzrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. (PDF) In: nabu.de. 14. September 2022, abgerufen am 31. Januar 2023.</ref>
Eine vorläufige Untersagung des Betriebs ist auch Jahre nach der Errichtung des Windparks nicht ausgeschlossen (Stand April 2023).
Siehe auch
Weblinks
- Fotomontage zur Sichtbarkeit vom Sylter Strand
- Besichtigung des Off Shore Windparks Butendiek auf YouTube, 11. Juni 2018, abgerufen am 6. April 2020.
- Offshore Windpark Butendiek - Bau & Technologie. auf YouTube, 10. September 2015, abgerufen am 6. April 2020.
- Windpark Butendiek. auf YouTube, 16. April 2014, abgerufen am 6. April 2020.
Einzelnachweise
<references> <ref name="butendiek1"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />butendiek.de ( vom 26. Oktober 2012 im Internet Archive) </ref> <ref name="butendiek2"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />butendiek.de Newsletter Juli 2007 ( vom 26. Oktober 2012 im Internet Archive) </ref> </references>