Amtsblatt
Als Amtsblatt bezeichnet man ein Medium staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen. Vorlage:Hinweisbaustein
Bedeutung
Aus dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot folgt insbesondere ein Bekanntmachungserfordernis für Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen).<ref>Clemens Arzt: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz ( vom 11. Juni 2016 im Internet Archive) Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, 2013, S. 14</ref> Die Verkündung in einem Amtsblatt schließt das Gesetzgebungsverfahren formell ab, so geregelt beispielsweise in Art. 82 Abs. 1 GG für Bundesgesetze und -verordnungen. Ohne Bekanntmachung wird die betreffende Rechtsvorschrift nicht wirksam.<ref> BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 CN 2.05</ref><ref>Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014. ISBN 978-3-406-63871-8</ref>
Funktion des Verkündungsverfahrens ist es, der Öffentlichkeit die verlässliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen.<ref> BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983, S. 291; Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 85; vgl. auch Beschluss vom 2. April 1963 - 2 BvL 22/60 - BVerfGE 16, 6, 18</ref>
Im Verteidigungsfall ist eine vereinfachte Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes im Rundfunk oder der Tagespresse zulässig.<ref>§§ 9-10 Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), abgerufen von https://www.gesetze-im-internet.de/vkbkmg/__9.html</ref>
Arten
Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die Verkündung auf kommunaler Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die Veröffentlichung in einem Amtsblatt oder „die ortsübliche Bekanntgabe“, etwa durch Aushang an der Gemeindetafel vorsehen können.
Für europäische Rechtsakte gibt es das Amtsblatt der Europäischen Union.
Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Gelegentlich werden Amtsblätter von Dienstblättern ergänzt, die spezifische Fachgebiete wie Bauwesen, Schule oder Gesundheit behandeln.
Teilweise beziehen sich die Bekanntmachungen nur auf den internen Dienstbetrieb (Verwaltungsvorschriften).
Amtsblätter können intern über Hausdruckereien herausgegeben werden und kostenlos sein. In anderen Fällen müssen sie kostenpflichtig abonniert werden. Es kommt vor, dass durch Outsourcing ein Produkt entsteht, das die behördlichen Dienste z. T. selbst teuer beziehen müssen. Heute sind Amtsblätter zum Teil online einsehbar, einige allerdings nur im Intranet der herausgebenden Behörde.
Geschäftsleute nutzen Veröffentlichungen im Deutschen Ausschreibungsblatt beispielsweise bei der öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen nach Teil A der VOB,<ref>Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Fassung 2016, Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3)</ref> Privatpersonen auch die Stellenausschreibungen für den öffentlichen Dienst, etwa nach § 8 BBG bei der Einstellung von Bundesbeamten. Auch sonstige Veröffentlichungen wie Jahresabschlüsse, Einladungen zu und Berichte über Gremiensitzungen werden in der Regel in den Amtsblättern veröffentlicht. Amtsblätter sind in jeder Verwaltungsbibliothek auch durch nicht dort Beschäftigte einsehbar.
Geschichte
In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von Beamten, Ordensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die Allgemeine Preußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit der Reichsgründung 1871 übernahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war aber außerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Insbesondere während der Zeit des Nationalsozialismus spielte auch das Reichsgesetzblatt eine Rolle.
Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen erscheinen unter diesem Titel seit dem Jahr 1750 und dürften damit eines der älteren Amtsblätter Deutschlands sein.
Liste bedeutender Amtsblätter
Europäische Union
- Amtsblatt der Europäischen Union<ref>BMJ: Handbuch der Rechtsförmlichkleit Teil A Rechtsprüfung, Verkündungsorgane, Rz. 27</ref>
- Reihe L: Verordnungen und Richtlinien
- Reihe C: Mitteilungen und Bekanntmachungen
- Amtsblatt CE: vorbereitende Rechtsakte
- Reihe S: Ausschreibungen der öffentlichen Hand
- Fundstellennachweis
- Band 1: systematisches Verzeichnis
- Band 2: chronologisches und alphabetisches Register
Deutschland
<ref>Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG) vom 30. Januar 1950</ref><ref>BMJ: Handbuch der Rechtsförmlichkleit Teil A Rechtsprüfung, Verkündungsorgane, Rz. 23 ff.</ref> Vorlage:Hinweisbaustein
- Bundesgesetzblatt (BGBl.)
- Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I): Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit Fundstellennachweis A (FNA),<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fundstellennachweis A ( vom 12. Juni 2016 im Internet Archive) Bundesanzeiger-Verlag, abgerufen am 12. Juni 2016</ref> nachrichtlicher Hinweis auf Rechtsverordnungen, die im Bundesanzeiger oder im Verkehrsblatt verkündet werden
- Bundesgesetzblatt Teil II (BGBl. II): völkerrechtliche Verträge mit Fundstellennachweis B (FNB)<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Fundstellennachweis B ( vom 12. Juni 2016 im Internet Archive) Bundesanzeiger-Verlag, abgerufen am 12. Juni 2016</ref>
- Bundesgesetzblatt Teil III (BGBl. III): bereinigtes Bundesrecht<ref>Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts (BRSG) vom 10. Juli 1958 BGBl. I S. 437</ref>
- Bundesanzeiger (BAnz.)
- amtlicher Teil: amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Hinweise der Behörden des Bundes und der Länder (bis 2022 außerdem Rechtsverordnungen des Bundes, deren unverzügliches Inkrafttreten wegen Gefahr im Verzug oder zur Durchführung oder Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich war; ab 2023 werden alle Verordnungen im BGBl. veröffentlicht)
- Verkehrsblatt (VKBl.): Rechtsverordnungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Tarife der Spedition und Lagerei sowie Abgabentarife der Schifffahrt
- Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA): Eisenbahntarife
- Bundessteuerblatt (BStBl.)
- Bundessteuerblatt Teil I (BStBl. I)
- Bundessteuerblatt Teil II (BStBl. II)
- Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl.)
- Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA)
- Amtsblatt der Bundesnetzagentur
- Bundesgesundheitsblatt: Bekanntmachungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Robert Koch-Instituts, des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Nachrichten für Luftfahrer (NfL): Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
- NfL 1: Bekanntmachungen, die für die Durchführung des Flugbetriebes von Bedeutung sind
- NfL 2: Bekanntmachungen, die Luftfahrtgeräte und Luftfahrtpersonal betreffen und nicht in die NfL 1 einzuordnen sind
- Bundesländer:
Österreich
- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich
- Wiener Zeitung, Amtsblatt der Republik Österreich
- Bundesländer:
Schweiz
- Bundesblatt (BBl), Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS) und Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)
- Schweizerisches Handelsamtsblatt
- Amtsblätter (teilweise auch: Kantonsblätter) der Kantone und Anzeiger der Gemeinden
- siehe auch: Liste teilstaatlicher Vorschriftensammlungen #Schweiz
Liechtenstein
Luxemburg
Siehe auch
- Liste gesamtstaatlicher Vorschriftensammlungen
- Liste teilstaatlicher Vorschriftensammlungen
- Kirchliches Amtsblatt
Weblinks
Einzelnachweise
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