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Eingangsformel

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Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.

Deutschland

Datei:BGHurteil.png
Eingangsformel beim Bundesgerichtshof

Gegenwart

Vergangenheit

Kirchliche Gerichte

  • Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengerichte der EKD<ref>§ 18 KiGG.EKD</ref>
  • Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Heiligen Stuhls: Arbeitsgerichte der DBK

Liechtenstein

Österreich

Schweiz

Weitere Länder

Im Namen des Volkes

Im Namen der Republik

Im Namen des Gesetzes

Im Namen des Monarchen

Im Namen Gottes

Andere

Einzelnachweise

<references />

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