Gerichtsorganisation in Spanien
Der Aufbau des spanischen Justizwesens ist im Ley Orgánica del Poder Judicial (LOPJ) geregelt, das von seiner Funktion her in etwa dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz entspricht.
Gerichtszweige und Verfahrensordnungen
Als Gerichtszweige bestehen die Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. Zur Sozialgerichtsbarkeit gehört anders als in Deutschland auch die Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch existiert keine eigene Finanzgerichtsbarkeit, diese ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet.
Wie im deutschen Recht existieren für die einzelnen Gerichtszweige jeweils eigene Verfahrensordnungen:
- Zivilgerichtsbarkeit: Ley de Enjuiciamiento Civil (entspricht damit der Zivilprozessordnung)
- Strafgerichtsbarkeit: Ley de Enjuiciamiento Penal (entspricht damit der Strafprozessordnung) und Ley Orgánica reguladora de la responsabilidad penal de los menores (entspricht damit dem Jugendgerichtsgesetz)
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ley reguladora de la Jurisdicción Contencioso-Administrativa (entspricht damit der Verwaltungsgerichtsordnung und dem Finanzgerichtsgesetz)
- Sozialgerichtsbarkeit: Ley de Procedimiento Laboral (entspricht damit dem Arbeitsgerichtsgesetz und dem Sozialgerichtsgesetz); ein Reformvorhaben (Ley reguladora de la Jurisdicción Social) ist im Gesetzgebungsverfahren
Neben diesen vier Gerichtszweigen besteht noch die Militärstrafgerichtsbarkeit (zu welcher der 5. Senat des Tribunal Supremo gehört) und das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional, TC), das wie das deutsche Bundesverfassungsgericht keinem der Gerichtszweige zuzuordnen ist.
Territoriale Gliederung
Territorial besteht folgende Gliederung:
- nationale Ebene: Tribunal Supremo, Audiencia Nacional und das Tribunal Central de Instancia
- Ebene der Autonomen Gemeinschaften: Tribunales Superiores de Justicia
- Provinzebene: Audiencias Provinciales
- 431 Gerichtsbezirke (Partidos Judiciales): Tribunales de Instancia
- in Gemeinden, die nicht Hauptort eines Gerichtsbezirks sind, amtet ein Friedensrichter (Juez de Paz), bei denen es sich aber nicht um Berufsrichter handelt.
Anders als in Deutschland, wo alle Gerichte – bis auf die Bundesgerichte – Landesgerichte sind, also in der Trägerschaft der Länder stehen, stehen in Spanien sämtliche Gerichte in der Trägerschaft des (Zentral-)Staates und nicht in jener der Autonomen Gemeinschaften (Regionen, die allerdings auch keine Bundesstaaten sind). Allerdings sind die Regionen teilweise für die Justizverwaltung zuständig.
Zusammenfassung
Zusammengefasst ergibt sich folgendes Schema:
| Zivilgerichtsbarkeit jurisdicción civil |
Strafgerichtsbarkeit jurisdicción penal |
Verwaltungsgerichtsbarkeit jurisdicción de lo contencioso-administrativo |
Sozialgerichtsbarkeit juridicción social | |
|---|---|---|---|---|
| national | TRIBUNAL SUPREMO | |||
| Sala I (10 Richter) |
Sala II (15 Richter) |
Sala III (33 Richter) |
Sala IV (13 Richter) | |
| AUDIENCIA NACIONAL | ||||
| Sala de Apelación(3 Richter)
Sala de lo Penal |
Sala de lo Contencioso-Administrativo (40 Richter in 8 secciones) |
Sala de lo Social (3 Richter) | ||
TRIBUNAL CENTRAL DE INSTANCIA (gegliedert in secciones) | ||||
| Autonome Gemeinschaften |
TRIBUNALES SUPERIORES DE JUSTICIA | |||
| Salas de lo Penal y Civil | Salas de lo Contencioso-Administrativo | Salas de lo Social | ||
| Provinzen | AUDIENCIAS PROVINCIALES (teilweise gegliedert in secciones) |
|||
| Partidos Judiciales |
TRIBUNALES DE INSTANCIA
(gegliedert in secciones) | |||
| Gemeinden | Juzgados de Paz
| |||
Spruchkörper der Tribunales des Instancia und des Tribunal Central de Instancia sind jeweils Einzelrichter. Dies entspricht also in etwa den deutschen Amtsgerichten: es entscheiden jeweils Einzelrichter, die aber organisatorisch zu einem Gericht zusammengefasst sind.
Bei den übrigen Gerichten bestehen die Spruchkörper (Kammern, Senate) jeweils aus mehreren Richtern.
Bei den Tribunales de Instancia bestehen Spruchkörper nicht in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit auch in allen Gerichtsbezirken. So finden sich Richter für Verwaltungsrecht und Sozialrecht häufig nur beim Tribunal de Instancia der Provinzhauptstadt mit Zuständigkeit für die gesamte Provinz. Auch andere Spezialzuständigkeiten (z. B. Handelsrecht, Jugendstrafrecht oder Familienrecht) sind häufig bei einem Tribunal de Instancia mit Zuständigkeit für mehrere Gerichtsbezirke konzentriert. Lediglich Zivil- und Strafabteilungen existieren an den Tribunales de Instancia aller Gerichtsbezirke.
Instanzenzug
Auch im spanischen Recht gibt es im Instanzenzug höchstens drei Instanzen (erste Instanz, Berufungs-/Beschwerdeinstanz, Revisionsinstanz). Während auf das Rechtsmittel der Berufung (apelación) die angegriffene Entscheidung in rechtlicher und (wenn auch in einzelnen Verfahrensordnungen nur eingeschränkt) tatsächlicher Hinsicht überprüft wird (zweite Tatsacheninstanz), führt die Revision (casación) nur zu einer Überprüfung in rechtlicher Hinsicht oder auf das Vorliegen schwerwiegender Verfahrensfehler.
Zuständigkeiten im Einzelnen
Die kommunalen Friedensgerichte (Juzgados de Paz) entscheiden in erster Instanz über kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten (Streitwert bis 90 Euro) und über die strafrechtliche Ahndung im Gesetz bestimmter kleinerer Vergehen.
Die Tribunales des Instancia entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Friedensgerichte. Ansonsten sind sie in erster Instanz zuständig:
- für die ganz überwiegende Zahl zivilrechtlicher Streitigkeiten, nämlich für alle, die gesetzlich nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind
- für Strafsachen, die nicht anderen Gerichten zugewiesen sind, wenn sie Straftaten betreffen, für die das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht
- für Verwaltungsstreitsachen, die sich gegen Gemeinden, Provinzen und Behörden der unteren Verwaltungsebene der Autonomen Gemeinschaften und des Staates richten, sowie für Bußgeldverfahren
- für die weit überwiegende Zahl arbeits- und sozialgerichtlicher Verfahren, nämlich für alle, die gesetzlich nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind
Anders als etwa in Deutschland werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht durch die Staatsanwaltschaft (Fiscalía), sondern durch den Ermittlungsrichter (Juez de Instrucción) geleitet, die ebenfalls bei den Tribunales de Instancia angesiedelt sind.
Die Audiencias Provinciales sind in erster Linie eine Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz. Auf den Gebieten des Zivil- und Strafrechts entscheiden die Audiencias Provinciales über diese Rechtsmittel, die gegen die Entscheidungen der Tribunales de Instancia ihrer Provinz eingelegt werden. Weiter sind die Audiencias Provinciales in erster Instanz für Strafsachen zuständig, wenn das Gesetz für die Tat Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorsieht.
Die Tribunales Superiores de Justicia sind auf dem Gebiet des Zivilrechts zuständig für Revisionsverfahren, soweit das Rechtsmittel auf die Verletzung regionalen Sonder- oder Foralrechtes (das in einigen Gebieten Spaniens z. B. im Erbrecht besteht) von Bedeutung ist, sowie in erster Instanz für Amtshaftungsansprüche, die gegen die Ministerpräsidenten, Regierungsmitglieder und Parlamentarier der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft geltend gemacht werden. Als Strafgerichte sind sie zur Entscheidung über Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Audiencias Provinciales berufen. Außerdem sind sie in erster Instanz zuständig für Strafsachen, die ihnen durch die jeweiligen Autonomiestatute der Regionen zugewiesen sind (dies sind in der Regel Strafverfahren gegen Mitglieder der Regionalparlamente) und für Strafverfahren, die sich gegen Richter und Staatsanwälte richten, soweit die Straftat bei Ausübung ihres Amtes begangen ist. Auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Tribunales Superiores de Justicia in erster Instanz insbesondere in Verfahren zuständig, die sich gegen Behörden der höheren Verwaltungsebene der Autonomen Gemeinschaften richten. In zweiter Instanz befinden sie über Berufungen gegen Entscheidungen der Juzgados de lo Contencioso-Administrativo. Außerdem sind die Verwaltungsrechts-Senate in besonderen Konstellationen auch für das Revisionsverfahren zuständig, wenn für die Entscheidung die Auslegung von Normen der Gesetze der Autonomen Gemeinschaften von Bedeutung sind. Schließlich sind die Sozial-Senate in erster Instanz zuständig für Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts, soweit sie in ihren Auswirkungen das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft nicht übersteigen, und in zweiter Instanz für Berufungen gegen Entscheidungen der Juzgados de lo Social.
Das Tribunal Central de Instancia ist in erster Instanz zuständig:
- für Strafverfahren in den Deliktsbereichen, die das Gesetz dem Strafsenat der Audencia Nacional zuweist, in denen das Gesetz jedoch eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren vorsieht (also in minder schweren Fällen schwerer Kriminalität)
- für Strafverfahren gegen Minderjährige wegen Terrorismus-Delikten (Art. 571 bis 580 des Código Penal)
- im Verwaltungsrecht für Fragen des Beamtenrechts der Staatsbediensteten, Verfahren gegen Körperschaften und Organe mit eigener Rechtspersönlichkeit in Verantwortung des (Zentral-)Staates und für Ordnungswidrigkeiten (sanciones administrativos), wenn der entsprechende Bescheid von der zentralen Staatsverwaltung erlassen wurde
Außerdem gibt es beim Tribunal Central de Instancia sechs „Zentrale Ermittlungsrichter“ (Jueces Centrales de Instrucción). Diese führen die Ermittlungsverfahren in den Fällen, in denen die Anklage zum Strafsenat der Audencia Nacional oder zum Tribunal Central de Instancia erhoben wird.
Die Audiencia Nacional ist in erster Instanz zuständig: auf dem Gebiet des Strafrechts in erster Linie für Verfahren wegen Staatsschutzdelikten und Fällen schwerer organisierter Kriminalität, soweit nicht der Juez Central de lo Penal zuständig ist (also wenn die Tat mit Freiheitsstrafe ab fünf Jahren bedroht ist); auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts in erster Linie für Verfahren, die sich gegen Entscheidungen der Ministerien richten, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Gerichte vorgesehen ist; auf dem Gebiet des Sozialrechts für Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts, soweit sie Auswirkungen zur Folge haben, die das Gebiet mehr als einer Autonomen Gemeinschaft übersteigen. Weiter ist die Audencia Nacional Berufungs-/Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen des Tribunal Central de Instancia.
Das Tribunal Supremo ist – vergleichbar dem deutschen Bundesgerichtshof – eine reine Revisionsinstanz. Nur in wenigen Ausnahmefällen (etwa Parteiverbotsverfahren) wird es als Tatsachengericht tätig.