Zum Inhalt springen

EG-Fusionsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. September 2025 um 07:27 Uhr durch imported>Ichigonokonoha (HC: Ergänze Kategorie:Vertrag (Europäische Union)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der EG-Fusionsvertrag (offiziell Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, selten auch Vertrag von Brüssel genannt) führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäische Atomgemeinschaft). Der Fusionsvertrag<ref>Bundesgesetzblatt (Deutschland), 1965 II, Seiten 1454 ff.</ref> wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juli 1967 in Kraft.

Nach dem Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 1957<ref>Bundesgesetzblatt (Deutschland), 1957 II, Seite 1156.</ref>, das bereits laut Schlussakte Teil der Römischen Verträge war, hatten sich die drei Gemeinschaften bereits vor 1967 eine gemeinsame parlamentarische Versammlung (jetzt Europäisches Parlament), einen gemeinsamen Gerichtshof und einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschuss geteilt. EWG, EGKS und Euratom besaßen jedoch jeweils ihre eigene Kommission (die im Fall der EGKS als Hohe Behörde bezeichnet wurde) und ihren eigenen Ministerrat. Mit dem Fusionsvertrag wurden zum einen der Besondere Ministerrat (EGKS) und die zwei Ministerräte (EWG, Euratom) sowie zum anderen die Hohe Behörde (EGKS) und die zwei Kommissionen (EWG, Euratom) jeweils zusammengeführt. Auf diese Weise wurde die Verschmelzung der Gemeinschaftsorgane vollendet.

Seit der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht 1992 wurden die EG-Institutionen auch für die Politikfelder der EU genutzt, was unmittelbar aus dem EU-Vertrag hervorging. 1997 wurde der Fusionsvertrag durch Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben. Seine wesentlichen Elemente wurden jedoch in das konsolidierte Vertragswerk (EG-Vertrag, EGKS-Vertrag und Euratom-Vertrag) übernommen und blieben damit gültig. Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages (2002) und dem Aufgehen der EG in der EU durch den Vertrag von Lissabon 2009 existiert heute von den ursprünglichen drei Gemeinschaften nur noch die Euratom, die ihre Organe mit der Europäischen Union teilt.

Zeitliche Einordnung

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks

<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang

Geltende Verträge:

Vertrag über die Europäische Union | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Euratom-Vertrag

Gründungs- und
Änderungsverträge:

EGKS-Vertrag (1951) | Römische Verträge: EWG-Vertrag, Euratom-Vertrag (1957) | Fusionsvertrag (1965) | Erster Finanzvertrag (1970) | Zweiter Finanzvertrag (1975) | Einheitliche Europäische Akte (1986) | Vertrag von Maastricht (1992) | Vertrag von Amsterdam (1997) | Vertrag von Nizza (2001) | Vertrag von Lissabon (2007)

Beitritts- und
Austrittsverträge:

1972 | 1979 | Grönland-Vertrag (1984) | 1985 | 1994 | 2003 | 2005 | 2011 | Brexit (2020)

Abgelehnte Verträge:

EVG-Vertrag (1952) | Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004)

Vorlage:Klappleiste/Ende