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Vertrag von Bromberg

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Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.<ref>Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.</ref><ref>Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297</ref> Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.

Zudem wurde neu vereinbart:

  • Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
  • Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen.
  • Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber dem polnischen König und dem Parlament ein homagium eventuale zu leisten.

Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens

Datei:Prussia during the Second Northern War.png
Preußen 1654–1660

Literatur

Einzelnachweise

<references />