Königsberger Vertrag (1656)
Der Vertrag von Königsberg vom 17. Januar 1656 war ein zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen und König Karl X. Gustav von Schweden in Königsberg geschlossener Lehns- und Unterwerfungsvertrag.
Vorgeschichte
Nachdem Königin Christina aus dem Wasa im Juni 1654 zu Gunsten ihres Vetters Karl X. Gustav aus einer Nebenlinie des Hauses Wittelsbach auf den Thron verzichtet hatte, erklärte sich der Wasa Johann II. Kasimir, der König von Polen war, zum König von Schweden, was einer Kriegserklärung an Karl Gustav gleichkam. Dies führte 1655 zunächst zu einem Krieg Schwedens mit Polen, der sich zum Zweiten Nordischen Krieg auswachsen sollte. Schwedische Truppen drangen aus Schwedisch-Pommern und Schwedisch-Livland in Polen ein. Als kurz nach Kriegsbeginn polnische Würdenträger unter Führung Krzysztof Opalińskis im Vertrag von Usch Karl Gustav als König von Polen anerkannt hatten, errangen die Schweden ohne größeren Widerstand die Oberhand und Johann Kasimir flüchtete unter den Schutz des Römisch-deutschen Kaisers nach Schlesien.
Friedrich Wilhelm von Brandenburg wurde als Lehnsträger Johann Kasimirs im Herzogtum Preußen in die Auseinandersetzung hineingezogen.<ref>Gotthold Rhode: Geschichte Polens. Ein Überblick. Wissenschaftliche Buchgemeinschaft, Darmstadt, 3. Aufl. 1980, ISBN 3-534-00763-8, S. 278.</ref> Im nun ausbrechenden Krieg sahen er und seine Berater die Möglichkeit, Preußen je nach Lage der Dinge Schritt für Schritt aus der polnischen Lehnsherrschaft zu lösen.<ref>Wolfgang Neugebauer: Die Hohenzollern. Band 1: Anfänge, Landesstaat und monarchische Autokratie bis 1740, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart / Berlin / Köln 1996, S. 159/160.</ref> Zunächst beorderte er Truppen aus Kleve und aus der Mark Brandenburg in das Herzogtum. In einem in Rinsk geschlossenen Vertrag einigte er sich mit den Ständen Polnisch-Preußens auf eine gemeinsame Verteidigung des Landes gegen die Schweden. Damit war Karl Gustav in seinem Rücken ein möglicher Gegner entstanden, den er ausschalten musste.
Vertragsschluss
Nachdem die Schweden das Herzogtum Preußen eingenommen und Königsberg blockiert hatten, unterstellte sich Friedrich Wilhelm der Lehnshoheit Karl Gustavs, wodurch er seinen Vasalleneid gegenüber dem polnischen König brach. Wenig später trank er in einer persönlichen Unterredung in Bartenstein mit dem Schwedenkönig auf „Bruderschaft“.
Außer der Annahme des Herzogtums als nunmehr schwedisches Lehen regelte der Vertrag von Königsberg die Aufhebung der Verbindung zu den polnischen Ständen, das Transitrecht für schwedische Truppen, das Öffnen der Häfen für Schwedens Kriegsschiffe und die Ablieferung von 50 Prozent der Seezölle an den skandinavischen Vertragspartner. Im Gegenzug erteilte Karl Gustav dem Kurfürsten die Lehnsherrschaft über das schwedisch eroberte Fürstbistum Ermland.
Die Vertragspartner stimmten zwar grundsätzlich überein, dass eine Allianz gegen Polen sinnvoll sei, doch blieb der Brandenburger vorerst neutral und war zu keinen militärischen Hilfsleistungen verpflichtet.
Weitere Entwicklung
Im Jahr 1656 führte das Aufkeimen religiös und nationalistisch motivierter Erhebungen gegen die fremden Truppen zum Abfall der zu den Schweden übergewechselten polnischen Adligen und zur Rückkehr Johann Kasimirs. Da Karl Gustavs Heer in dem Winterfeldzug zusammengeschrumpft war und ein Teil der Krieger für Festungsbesetzungen gebunden war, konnten die aufflackernden Aufstände nur mit halber Kapazität bekämpft werden. In dieser Situation wandte sich der schwedische König hilfesuchend an Friedrich Wilhelm, der mit ihm im Vertrag von Marienburg am 23. Juni 1656 ein Bündnis einging.<ref></ref> Darin entließ Karl Gustav den Kurfürsten aus der Lehnsbindung und erkannte ihn als souveränen Herrscher im Herzogtum Preußen an.
Ab da nahm Friedrich Wilhelm am Schwedisch-Polnischen Krieg teil. Nach dem Sieg in der Schlacht bei Warschau beschränkte er sich mit seiner Kriegsmacht auf die Verteidigung des Herzogtums Preußen, bis sich ihm 1657 die Gelegenheit zu einem Bündniswechsel auf die Seite Polens bot. Unter Verzicht auf das Fürstbistum Ermland erreichte er im Vertrag von Wehlau von Kasimir die Anerkennung als souveräner Herzog in Preußen.
Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens
- 17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg
- 23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg
- 28.–30. Juni 1656 Schlacht bei Warschau
- 20. November 1656 Vertrag von Labiau
- 19. September 1657 Vertrag von Wehlau
- 6. November 1657 Vertrag von Bromberg
- 3. Mai 1660 Vertrag von Oliva
Literatur
- Max Braubach: Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 10). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1974.
- Heinz Schilling: Höfe und Allianzen. Deutschland 1648–1763. Siedler, Berlin 1998, ISBN 3-442-75523-9.
Weblinks
- <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Brandenburger Landstreicher ( vom 14. April 2005 im Internet Archive) (Zeittafel)
Einzelnachweise
<references />