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Zulässige Störung (Funktechnik)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Strahlung.svg
Elektromagnetische Strahlung

Eine Zulässige Störung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist die beobachtete oder erwartete Störung, die quantitativ der Störung und den Kriterien der gemeinsamen Benutzung (von Funkfrequenzen) in der VO Funk oder in den ITU-R (Radiocommunications Section)-Empfehlungen oder in besonderen Vereinbarungen, die in der VO Funk vorgesehen sind, entspricht.<ref>Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz, Abschnitt VII, Ziffer 161, §7.3, S. 23. Bundesministerium für Post und Telekommunikation, 1994.</ref>

Kategorisierung

Die VO Funk kategorisiert Störungen wie folgt:<ref>Radio Regulations, Edition of 2012, Art. 1.166–1.169</ref>

  1. Zulässige Störung
  2. Hingenommene Störung
  3. Schädliche Störung

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />