Wikipedia:Meinungsbilder/LA-Berechtigung von IPs
Hier wird nach reiflicher Diskussion ein Meinungsbild entstehen. Momentan ist das alles als Entwurf zu betrachten.
In diesem Meinungsbild soll ein Konsens über die Antragsberechtigung bei den Löschdiskussionen gefunden werden.
Hintergrund
Hier wird etwas zur Problematik von anonym gestellten Löschanträge, zu denen kein angemeldeter Benutzer stehen möchte, zu lesen sein.
- Übersicht über Diskussionen und Weiteres
Fällt jemand hier was ein, was man verlinken soll?
Ziel des Meinungsbildes
Ist es POV, wenn man schreibt, dass das Ziel die Einschränkung der Antragsberechtigung ist?
Ablauf und Optionen
Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung, welche [hier] überprüft werden kann.
Um die Meinungsbildung und damit die Entscheidung über die Antragsberechtigung möglichst einfach zu gestalten, soll dieses Meinungsbild nur die zwei von Bhuck noch nicht endgültig erwähnten Optionen zur Abstimmung stellen. Zur Abstimmung stehen entsprechend folgende Optionen:
- Anonym gestellte Löschanträge sind auch dann gültig, wenn kein angemeldeter Benutzer als Antragssteller auftreten möchte
- Löschanträge, bei denen kein angemeldeter Benutzer (ggf. mindestens 200 Artikeledits, 2 Monate angemeldet) als Antragsteller auftreten möchte, sind aus formellen Gründen ungültig
Hierbei kann jeder Benutzer für nur eine Option stimmen, da ein Antrag entweder Gültigkeit hat oder nicht. Es gewinnt die Option, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, bei Gleichstand gewinnt der Status Quo, also Option 1.
Abstimmung
Option 1: Anonyme Löschanträge sind gültig
Option 2: Anonyme Löschanträge sind ungültig
Option 3: Nur allgemein stimmberechtigte Benutzer dürfen Löschanträge stellen
Enthaltungen
Ablehnung dieses Meinungsbilds
Diskussion
Diskussionen bitte auf Diskussionsseite dieses MBs führen. Kommentare zu Stimmen anderer Benutzer werden konsequent entfernt.