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Wikipedia:Meinungsbilder/Intro

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ablauf

Jeder kann Meinungsbilder initiieren und ist auch zur Ausarbeitung bereits angelegter herzlich eingeladen. Bevor ein Meinungsbild startet, sind jedoch einige Regelungen zu beachten.

{{#invoke:Vorlage:Anker|f |errCat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Anker |errHide=1}} An der Abstimmung dürfen nur Stimmberechtigte teilnehmen. Dazu müssen folgende Kriterien gemäß Wikipedia:Stimmberechtigung zu Beginn des Meinungsbildes erfüllt sein (der Startzeitpunkt ist jeweils im Meinungsbild angegeben):

Hier erfährst du, ob du stimmberechtigt bist

Vor Beginn eines Meinungsbildes sind Start- und Endzeitpunkt, die Abstimmmöglichkeiten und die Auswertungsmodalitäten verbindlich festzulegen. Eine Änderung nach Beginn der Abstimmung ist ungültig, sofern sie sich auf den Ausgang des MB auswirken kann. Der Start eines Meinungsbildes sollte mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden.

Jedes Meinungsbild kann verschiedene Optionen zur Abstimmung vorlegen (inhaltliche Abstimmung). Neben diesen Optionen, über die abgestimmt werden kann, gibt es in aller Regel noch eine Abstimmung zur Annahme des Meinungsbildes (formale Abstimmung). Eine Ablehnung des Meinungsbildes besagt nicht, dass man die inhaltlichen Optionen ablehnt, sondern dass man das Meinungsbild als Ganzes wegen formaler oder inhaltlicher Mängel ablehnt, ein anders gestaltetes Meinungsbild bevorzugt oder gar nicht möchte, dass der Sachverhalt mit einem Meinungsbild geregelt werden soll. Bei den meisten Abstimmungen gibt es auch die Option Enthaltung, deren Stimmen bei der Auswertung nicht mitgezählt werden. Sie ermöglicht es, Unentschlossenheit, Unparteilichkeit oder Zurückhaltung auszudrücken.

{{#invoke:Vorlage:Anker|f |errCat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Anker |errHide=1}} Es besteht keine feste Regel zur Auswertung von Meinungsbildern. Eine gewählte Option wird jedoch in der Praxis meist nur dann akzeptiert, wenn sie mehr als 50 Prozent der Stimmen (ohne Enthaltungen), die sogenannte Einfache Mehrheit, in der jeweiligen – inhaltlichen bzw. formalen – Abstimmung erhält. Erreicht keine Variante diese Mehrheit, wird dies üblicherweise als Beibehaltung des Status quo ausgelegt. Bei grundlegenden organisatorischen Fragen, z. B. betreffend Administration, Benutzersperren oder Wahlverfahren, kann eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein.