Wikipedia:Belege/Fließband
Auf dieser Seite kann angefragt werden, ob ein bestimmter Beleg oder eine bestimmte Publikation als zuverlässige Informationsquelle anzusehen ist. Zur Diskussion ist jeder Benutzer eingeladen, der an dem Thema Belege interessiert ist.
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Eine Anfrage sollte wenn möglich enthalten:
- Eine vollständige Quellenangabe z.B. Taylor C. Boas und Jordan Gans-Morse: Neoliberalism: From New Liberal Philosophy to Anti-Liberal Slogan. In: Studies in Comparative International Development, Band 44, Nr. 2, 2009, Seite 147
- Einen Link auf die fragliche Quelle z.B. [1]
- Einen Link auf den Artikel, in dem die Quelle verwendet werden soll z.B. Neoliberalismus
Anfragen, die ausdiskutiert sind, sollten mit dem Baustein {{erledigt|~~~~}} markiert werden. Sie werden dann nach wenigen Tagen automatisch ins Archiv verschoben.
Abschnitte, die einige Monate ohne neue Wortmeldungen bleiben, werden automatisch in die Sammlung der "Beleg-Knacknüsse" verschoben.
Artikel aus der Online Ausgabe eines Oldtimer-Magazin
Kann man folgenden Artikel als Beleg verwenden? Stammt immerhin vom größten Deutschen Online Oldtimer Magazin. Wurde mir als Beleg in Bezug auf Josef Ganz und seinen Beitrag zum VW-Käfer, mit der Begründung, dass Blogs verboten seien, gelöscht.
https://www.zwischengas.com/de/blog/2020/09/27/Eine-kurze-Bemerkung-zu-Josef-Ganz-und-zum-VW-Kaefer.html?viewid=3 --Timm W124 (Diskussion) 13:05, 25. Mär. 2021 (CET)
Quellverweis ändern?
Hallo, im Eintrag Grillen ist im Einzelnachweis Nr. 37 die Referenz auf "CrayssnLabs Ludwig Wiegler GbR" gesetzt. Dabei handelt es sich um den Hoster, die korrekte Referenz wäre "basenio.de Stein Zawischa GbR".
- Quellenverweis ändern? Nein. Pseudoquelle rauswerfen. "Interessante und witzige Fakten rund ums Thema Grillen" in einer unbelegten Pseudostatistik, veröffentlicht auf einem Webportal der Firma basenio.de Stein Zawischa GbR, Erfurt, ist keine verwendbare Quellenangabe für Fakten dieser Art.--Meloe (Diskussion) 11:55, 9. Aug. 2022 (CEST)
Hikaru Nakamura
Reicht folgende Quelle aus, um seinen Vornamen in Christopher Hikaru Nakamura zu ändern?
https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.moed.198608/gov.uscourts.moed.198608.61.0.pdf
Mit freundlichen Grüßen
- Als Quellenangabe im Grunde nicht ausreichend. Allerdings scheint es in der Sache möglicherweise korrekt (vgl. etwa hier). Da er in der Öffentlichkeit, insbesondere im Schach, als Hikaro Nakamura bekannt ist, handelt es sich um eine für das Lemma im Grunde belanglose Zusatzinformation, analog dem zweiten Vornamen von Personen, die selbst immer nur ein Initial angeben (George W. Bush) oder ihn in der Selbstbezeichnung völlig weglassen (Hillary Clinton). Üblicherweise wird sowas im Artikel genau einmal erwähnt. Sofern Du es inhaltlich bezweifelst, gib noch ein paar Indizien an. Wenn Du es nicht bezweifelst, lass es, ggf. auch ganz ohne Quellenangabe, einfach auf sich beruhen.--Meloe (Diskussion) 11:12, 10. Dez. 2022 (CET)
Solothurner Zeitung über den Vierfachmord in Rupperswil
Auf der Englischsprachigen Wikipedia hat sich hier die Frage gestellt, wie diese Quelle zu interpretieren ist.
- Da diskutieren offenbar schon genug, die Eignung beurteilen können (und wohl auch deutsch lesen können).--Kmhkmh (Diskussion) 14:32, 18. Dez. 2023 (CET)
Für Artikel brauchbar?
Hallo, sind diese Seiten für Artikel brauchbar https://english.jsjyt.edu.cn/2015-12/23/c_48473.htm https://govt.chinadaily.com.cn/a/201803/22/WS5b787787498e855160e8ed71.html Gruß --Sarcelles (Diskussion) 19:58, 19. Feb. 2026 (CET)
- Kommt wie immer darauf an, für was. Das erste ist eine Informationsseite des Jiangsu Provincial Department of Education, also sowas ähnliches wie es in Deutschland ein Schulträger wäre. Das ist ein erweiterter Eigenbeleg mit den dafür typischen Einschränkungen: Brauchbar etwa für Fragen der Institution oder der Verwaltung. Für kontroverse Sachaussagen tunlichst zu meiden. Da es in China aber ohnehin keine freie öffentliche Berichterstattung gibt, braucht man auf wirklich unabhängige Berichterstattung wohl nicht zu hoffen. Trotzdem immer daran erinnern, dass die Quelle ggf. parteiisch ist. Das zweite ist ein Informationsangebot von China Daily. Das ist zwar eine Zeitung, wird aber vom Staat herausgegeben und inhaltlich bestimmt (früher wurde sowas "halbamtlich" genannt). Damit wohl verlässlich, mit Ausnahme von Informationen, die für die Politik des chinesischen Staates oder die KPC irgendwie kontrovers sein könnten. Duie Frage, ob staatlichen chinesischen Stellen als Beleg ganz generell inhaltlich zu trauen ist oder nicht, ist nicht auf dieser Seite entscheidbar.--Meloe (Diskussion) 09:09, 20. Feb. 2026 (CET)
Gameo.org
Hallo,
ist diese Seite ein gültiger Beleg? Gruß --Sarcelles (Diskussion) 12:26, 7. Apr. 2026 (CEST)
Correctiv unbrauchbar
Hallo!
Ihr habt das aktuelle Urteil über die FakeNews von Correctiv ja mit Sicherheit mitbekommen ([2]). Da dies ja nicht das erste Urteil war, müssen wir uns jetzt der Frage stellen, inwiefern dieses Medienunternehmen hier noch als zulässige Quelle tragbar ist. Ich bin der Meinung, dass diese Seite nach dem Urteil als Quelle nicht mehr tragbar ist und soweit als möglich/sinnvoll aus den Artikeln entfernt werden muss. Anderen umstrittenen Seiten wie Nius vertrauen wir ja auch nicht sonderlich. -- ~2026-23404-79 (Diskussion) 17:38, 15. Apr. 2026 (CEST)
- Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Das LG Hamburg hat so entschieden, das LG Berlin so. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Aus der Frage, ob ein zusammenfasssender Schlusssatz in einem einzigen Bericht als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung zu werten sei, lässt sich nicht ableiten, dass die ganze Plattform als Quelle unbrauchbar sei. Der Vergleich mit einer Hetz- und Propagandaseite wie Nius ist absurd. --Jossi (Diskussion) 18:25, 15. Apr. 2026 (CEST)
- Mit Verlaub, das einzige, was hier absurd ist, ist dein Kommentar. Correctiv wurde vor Gericht vollständig zerlegt und der Lüge überführt. Für ein Medium, das selbst als Faktenchecker auftritt, also von sich selbst behauptet, besonders Faktentreu zu berichten, ist das ein 9/11. Das Magazin hat damit jedwede Glaubwürdigkeit eingebüßt, das noch zu verteidigen ist wieder der Realität.
- Und Ganz nebenbei: Das von dir als Hetzportal bezeichnete Nius halt als einer der ersten über die Haltlosigkeit der von Correctiv aufgestellten Behauptungen berichtet. Bei jedem, der dass nicht sieht, zweifle ich an WP:NP --~2026-23257-14 (Diskussion) 21:35, 15. Apr. 2026 (CEST)
- Also ich habe bei deiner Darstellung auch starke Zweifel an WP:NP. Inhaltlich hat Jossi recht - Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und wendet sich in einem Fall gegen Formulierungen. Den Schlussfolgerungen, die du daraus ziehst, kann ich auch nicht folgen. Und einer Lösung entsprechender Belege widerspreche ich daher auch deutlich. --Irraza1910 (Diskussion) 22:31, 15. Apr. 2026 (CEST)
- Wir haben hier ein nicht rechtskräftiges Urteil, das verschiedene Meinungsäußerungen als unzulässig einstuft, weil man sie mit Tatsachenfeststellungen verwechseln könne. Außerdem seien nach Ansicht des Gerichts verschiedene Meinungsäußerungen von den (soweit unstrittigen) Fakten nicht untermauert und daher außerhalb des Zulässigen. Nichts davon wäre hier von Bedeutung. Wiedergabe einer Meinung in Artikeln ist dann möglich und angemessen, wenn diese belegbar ist und im öffentlichen Diskurs entsprechendes Gewicht hatte. Hier unstrittig wohl der Fall. Wiedergabe einer Tatsache ist dann möglich und angemessen, wenn sie hinreichend untermauert ist und im Diskurs als Wahrheit akzeptiert wurde. Laut beiden Urteilen gibt es hier keine urteilserheblichen strittigen Tatsachen, damit könnnen die in Artikel rein und dort bleiben. Hinweise darauf, dass die von Correctiv dargestellten Tatsachen selbst unwahr wären, liegen nicht vor. Was bleibt also? Correctiv hat sich, möglicherweise, in der Bewertung der Fakten zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn so ein Vorgang zum Ausschluss als zulässige Quelle führen sollte, müssten wir mit ziemlich wenigen Quellen auskommen. Wie die Presse auch, sind wir gehalten, Meinungen und Tatsachen sauber auseinanderzuhalten. Aber um Meinungen darzustellen, reicht es, dass sie da sind. Ob sie richtig sind, müssen (und können) wir nicht selbst prüfen.--Meloe (Diskussion) 07:31, 16. Apr. 2026 (CEST)
- Das "Nicht rechtskräftig" ist nur das Rosshaar, an dem gerade noch das Damoklesschwert schwebt. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die nächste Instanz anders Urteilt. Ich prophezeie euch, Wikipedia wird sich wegen Correctiv noch vor Gericht wiederfinden, wenn diese Bagatellisierung nicht langsam aufhört.--~2026-23257-14 (Diskussion) 08:22, 16. Apr. 2026 (CEST)
- Dem Risiko können wir wohl gelassen entgegensehen.--Meloe (Diskussion) 08:57, 16. Apr. 2026 (CEST)
- Das "Nicht rechtskräftig" ist nur das Rosshaar, an dem gerade noch das Damoklesschwert schwebt. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die nächste Instanz anders Urteilt. Ich prophezeie euch, Wikipedia wird sich wegen Correctiv noch vor Gericht wiederfinden, wenn diese Bagatellisierung nicht langsam aufhört.--~2026-23257-14 (Diskussion) 08:22, 16. Apr. 2026 (CEST)
- Wir haben hier ein nicht rechtskräftiges Urteil, das verschiedene Meinungsäußerungen als unzulässig einstuft, weil man sie mit Tatsachenfeststellungen verwechseln könne. Außerdem seien nach Ansicht des Gerichts verschiedene Meinungsäußerungen von den (soweit unstrittigen) Fakten nicht untermauert und daher außerhalb des Zulässigen. Nichts davon wäre hier von Bedeutung. Wiedergabe einer Meinung in Artikeln ist dann möglich und angemessen, wenn diese belegbar ist und im öffentlichen Diskurs entsprechendes Gewicht hatte. Hier unstrittig wohl der Fall. Wiedergabe einer Tatsache ist dann möglich und angemessen, wenn sie hinreichend untermauert ist und im Diskurs als Wahrheit akzeptiert wurde. Laut beiden Urteilen gibt es hier keine urteilserheblichen strittigen Tatsachen, damit könnnen die in Artikel rein und dort bleiben. Hinweise darauf, dass die von Correctiv dargestellten Tatsachen selbst unwahr wären, liegen nicht vor. Was bleibt also? Correctiv hat sich, möglicherweise, in der Bewertung der Fakten zu weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn so ein Vorgang zum Ausschluss als zulässige Quelle führen sollte, müssten wir mit ziemlich wenigen Quellen auskommen. Wie die Presse auch, sind wir gehalten, Meinungen und Tatsachen sauber auseinanderzuhalten. Aber um Meinungen darzustellen, reicht es, dass sie da sind. Ob sie richtig sind, müssen (und können) wir nicht selbst prüfen.--Meloe (Diskussion) 07:31, 16. Apr. 2026 (CEST)
- Also ich habe bei deiner Darstellung auch starke Zweifel an WP:NP. Inhaltlich hat Jossi recht - Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und wendet sich in einem Fall gegen Formulierungen. Den Schlussfolgerungen, die du daraus ziehst, kann ich auch nicht folgen. Und einer Lösung entsprechender Belege widerspreche ich daher auch deutlich. --Irraza1910 (Diskussion) 22:31, 15. Apr. 2026 (CEST)
- Correctiv hat rechte Chiffren dekodiert und daraus die richtigen Schlüsse gezogen. Natürlich können die rechten Akteure dann behaupten, formaljuristisch hätten sie das so nicht gesagt. Aber sie haben es so gemeint und entsprechend verschleiert. Dass Correctiv rechten Codes nicht auf den Leim geht spricht für sie als reputable Quelle. Und dass Gerichte ihnen das verbieten wollen zeigt nur, dass das deutsche Justizsystem nicht sehr gut auf die rechte Gefahr vorbereitet ist und Rechte erfolgreich "Gaming the System" betreiben. In der Summe, Correctiv ist eine hoch-reputable Quelle und die wichtige Recherche zu rechten Massendeportationsfantasien hat das eher noch bestärkt. --Eddy 97 (Diskussion) 20:54, 16. Apr. 2026 (CEST)
Private Websites
Sind Websites, welche dem Anschein nach private Einmannprojekte sind, WP:Q-konform? Bislang bin ich der Meinung, dass das wegen WP:Q#Grundsätzliches §6, §2 und §3 sowie wegen WP:KTF nicht der Fall ist. Oder sind da Ausnahmen nichts unübliches?
Hier mal drei konkrete Beispiele:
Gruß Mikrometermann ℻ „[…] in anderer Hinsicht ist KI einfach doof […]“ 18:30, 16. Apr. 2026 (CEST)