Weinwirtschaftsjahr
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Das Weinwirtschaftsjahr ist das Geschäftsjahr für Unternehmen der Weinwirtschaft und im Marktordnungsrecht der EG. Es beginnt am 1. August des Kalenderjahres und endet am 31. Juli.<ref>Art. Weinwirtschaftsjahr, abgerufen am 23. Januar 2023.</ref>
Einzelnachweise
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