Verwaltungsgemeinschaft (Schleswig-Holstein)
Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der Verwaltungskooperation in Schleswig-Holstein zwischen Gemeinden, Ämtern,<ref>§ 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Amtsordnung für Schleswig-Holstein</ref> Kreisen, Zweckverbänden oder auf Gesetz beruhenden sonstigen Verbänden. Die Gemeinden oder Gemeindeverbände können auch mit anderen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Bei der Verwaltungsgemeinschaft nutzt ein Vertragspartner die Verwaltung eines anderen zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Eine Verwaltungsgemeinschaft entsteht im Normalfall durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). In Ausnahmefällen kann eine Verwaltungsgemeinschaft auch durch Verordnung der Landesregierung entstehen.<ref>Art. 6 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz) vom 14. Dezember 2006.</ref>
Verwaltungsgemeinschaften zwischen Gemeinden und Ämtern
Zum 1. Januar 2026 werden die nachfolgenden Gemeinden und Ämter im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft mitverwaltet:
Folgende Verwaltungsgemeinschaften wurden aufgelöst:<ref name="ListeVerwaltungszusammenschlüsse">Liste aller Verwaltungszusammenschlüsse in den Gemeinden und Ämtern in Schleswig-Holstein. (PDF; 95 kB) Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, 1. Januar 2012, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 1. Februar 2014; abgerufen am 8. März 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Gegenwärtig werden neun Ämter durch hauptamtliche Verwaltungen von Gemeinden verwaltet. Dabei handelt es sich aber nicht um Verwaltungsgemeinschaften im Sinne dieses Artikels, sondern um Ämter mit geschäftsführender amtsangehöriger Gemeinde, da die Gemeinden Mitglieder des Amtes sind.<ref name="Zusammenschlüsse">Verwaltungszusammenschlüsse. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 24. Januar 2012; abgerufen am 8. März 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
| Verwalteter | Typ Verwalteter | Verwalter | Typ Verwalter | Verwaltung seit |
|---|---|---|---|---|
| Amt Büchen | Amt | Büchen | Gemeinde | |
| Amt Büsum-Wesselburen | Amt | Büsum | Gemeinde | |
| Amt Flintbek | Amt | Flintbek | Gemeinde | |
| Amt Fockbek | Amt | Fockbek | Gemeinde | Vorlage:DatumZelle |
| Amt Großer Plöner See | Amt | Bosau | Gemeinde | |
| Amt Kropp-Stapelholm | Amt | Kropp | Gemeinde | |
| Amt Lensahn | Amt | Lensahn | Gemeinde | |
| Amt Molfsee | Amt | Molfsee | Gemeinde | Vorlage:DatumZelle |
| Amt Trittau | Amt | Trittau | Gemeinde |
Siehe auch
- Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
- Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)
- Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)
- Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen-Anhalt)
- Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)
Einzelnachweise
<references />