Verkehr (Begriffsklärung)
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Verkehr steht für:
- Verkehr, eine zielgerichtete Bewegung von Menschen oder Gütern
- Geschlechtsverkehr, sexueller Kontakt
- Verkehrswesen, die Gesamtheit der Ortsveränderungsprozesse in sozialer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht
- persönlicher Verkehr: Seit 1955 (DDR) bzw. 1980 (BRD) als Umgangsrecht bezeichnet.
Siehe auch:
Wiktionary: Verkehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Datenverkehr
- Fremdenverkehr (siehe auch „dienstorientierter Verkehrszweig“)
- Inverkehrbringen (Recht)
- Parteiverkehr: Vorsprache von Antragstellern in einer Behörde usw.
- Rechtsverkehr
- Zahlungsverkehr
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