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Teilleistungsschwäche

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Klassifikation nach ICD-10
F81.- Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
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ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Unter Teilleistungsschwächen oder Teilleistungsstörungen versteht man Leistungsdefizite in begrenzten Teilbereichen wie Rechnen, Lesen, Rechtschreiben, Sprechen oder der Motorik. Teilleistungsschwächen können auch mit Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefiziten, Kontaktschwierigkeiten und emotionalen Störungen verbunden sein.

Diese Störungen sind trotz hinreichender Intelligenz, ausreichender Förderung sowie körperlicher und seelischer Gesundheit vorhanden (aus der Sicht derjenigen, die die von den Störungen Betroffenen eben deshalb nicht als „krank“ oder „behindert“ betrachten). Teilleistungsschwächen können die Schulleistungen deutlich beeinträchtigen, sodass Betroffene unter Umständen ihr Potential nicht ausschöpfen können. Die Probleme können bei Schülern eine „sekundäre Neurotisierung“<ref>Verwaltungsgericht Hannover: @1@2Vorlage:Toter Link/www.rechtsprechung.niedersachsen.deEingliederungshilfe nach Jugendhilferecht; Anspruch auf Kostenübernahme für Legasthenietherapie. Beschluss vom 10. Februar 2012 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2024. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot. Absatz 22</ref> zur Folge haben und bis in das Erwachsenenalter bestehen bleiben.

Teilleistungsschwäche bzw. -störung, Krankheit und Behinderung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt die Teilleistungsschwäche u. a. Legasthenie und Dyskalkulie in der Tabelle der Grad der Behinderung auf.<ref>Gesetze im Internet[1]</ref> Die Rechtsprechung, u. a. das Bundesverfassungsgericht vom 23. November 2023<ref>https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/rs20231122_1bvr257715.html</ref> urteilt entsprechend. Vereinzelt wird von pädagogischer, didaktischer Seite bestritten, dass es den Betroffenen hilft, Teilleistungsschwächen und -störungen, insbesondere die Lese- und Rechtschreibschwäche und die Dyskalkulie, als Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX zu betrachten.<ref>Legakits: Legasthenie – eine Krankheit, eine Behinderung, eine Störung?[2]</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>


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