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Stromliefervertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Stromliefervertrag ist ein Überbegriff für Verträge zur Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie. Grundsätzlich lassen sich diese zwischen Kraftwerksbetreibern, Netzbetreibern, Stromhändlern, Versorgungsunternehmen und Endkunden als Vertragsparteien in allen Kombinationen schließen. Der Vertrag regelt die bereitzustellende Vertragsleistung sowie das dafür zu erbringende Entgelt (Strompreis), das sich aus bis zu neun unterschiedlichen Entgelten, Umlagen und Steuern zusammensetzt.<ref>Bundesnetzagentur: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? abgerufen am 4. September 2022.</ref> Es ist zwischen individuell ausgehandelten Verträgen und Standardverträgen (Formularverträgen) zu unterscheiden.

Vertragstypen (Beispiele)

Preismodelle

Literatur

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Siehe auch

Einzelnachweise

<references />