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Duales Studium

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Als duales Studium wird in Anlehnung an das duale Ausbildungssystem ein Hochschulstudium mit über die Studiendauer hinweg fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen bezeichnet. In der ausbildungsintegrierenden Variante ermöglicht es zudem zwei anerkannte Abschlüsse zeitgleich zu erreichen. Von „klassischen“ Studiengängen unterscheidet es sich durch einen höheren Praxisanteil während des Studiums, der abhängig von Studiengang und Hochschule variiert. Kombiniert werden gewöhnlich ähnliche Fachgebiete, zum Beispiel ein Bachelor in Betriebswirtschaftslehre und ein Berufsabschluss im kaufmännischen Bereich oder ein Bachelor in der Informatik mit einer Ausbildung zum Fachinformatiker.

Der Begriff „duales Studium“ konnte in Deutschland lange Zeit für jegliche Art von Studiengängen in Kooperation mit einem betrieblichen Praxispartner verwendet werden. Seit 2024 ist die Begriffsverwendung gesetzlich geregelt.

Geschichte

In den 1970er Jahren wurden auf Basis des Stuttgarter Modells<ref name=":1">Entwicklung, Geschichte, Statistik. 9. Februar 2021, abgerufen am 4. September 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, das eine akademische Ausbildung mit paralleler Praxiserfahrung kombiniert, in Baden-Württemberg mit den Berufsakademien (BA) erste Bildungseinrichtungen gegründet, die ein duales akademisches Ausbildungskonzept hatten. Diese Berufsakademien wurden 2009 zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) umgewandelt. Vorbild hierfür waren die US-amerikanischen State Colleges.<ref>Geschichte der DHBW | DHBW. Abgerufen am 4. September 2021.</ref> Gründe für die Einführung des dualen Studiums waren Fachkräftemangel der Wirtschaft, gestiegene Abiturientenzahlen während der 1970er Jahre und Kritik an fehlenden Praxisbezügen akademischer Studienangebote.<ref>Thies Johannsen, Thorsten Philipp: Duales Studium. In: Hochschulbildung: Lehre und Forschung. 1. Auflage. Band 1. transcript Verlag, Bielefeld, Germany 2021, ISBN 978-3-8376-5565-0, S. 79–92, doi:10.14361/9783839455654-009 (transcript-open.de [abgerufen am 30. März 2024]).</ref>

Anfangs waren die staatlichen Abschlüsse der Berufsakademien den akademischen Abschlüssen noch nicht gleichgestellt. Das änderte sich, als die Kultusminister 1995 beschlossen, BA-Absolventen denen von Fachhochschulen gleichzustellen. Mit der Umwandlung zur DHBW wurden auch die Abschlüsse dem Bologna-Konzept angeglichen und seitdem werden akademische Grade vergeben.<ref name=":1" /> Andere staatliche Berufsakademien strebten ebenfalls eine Umwandlung in eine Duale Hochschule an, zum Beispiel die Duale Hochschule Gera-Eisenach (2016) und die Duale Hochschule Sachsen (2025).<ref>Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Berufsakademie Sachsen auf dem Weg zur Dualen Hochschule. 8. September 2021, abgerufen am 11. Januar 2022.</ref> In den 1990er-Jahren wurden weitere Hochschulen gegründet, die ein ausschließlich duales Konzept hatten oder haben, etwa die Nordakademie, die Fachhochschule der Wirtschaft oder die Steinbeis-Hochschule Berlin. Gleichzeitig kamen an konventionellen Hochschulen immer mehr duale und berufsbegleitende Studiengänge zum Programm hinzu.

Die Entwicklung dualer Studienprogramme erfolgte vor allem im deutschsprachigen Raum, allerdings existieren vergleichbare Modelle auch in Frankreich, Spanien und im angelsächsischen Raum.<ref>Wendy Coones, Thies Johannsen, Thorsten Philipp: Cooperative Education. In: Hochschulbildung: Lehre und Forschung. 1. Auflage. Band 6. transcript Verlag, Bielefeld, Germany 2023, ISBN 978-3-8376-6347-1, S. 53–62, doi:10.14361/9783839463475-007 (transcript-open.de [abgerufen am 30. März 2024]).</ref>

Definition

Für den Begriff duales Studium (auch dualer Studiengang oder kooperativer Studiengang) gab es in Deutschland vor 2024 keine einheitliche Definition. Der in Deutschland zuständige Akkreditierungsrat konstatierte für diese Zeit einen „Wildwuchs“ als „dual“ bezeichneter Studiengänge.<ref name=":2">Olaf Bartz, Alexander Weber: Duale Programme in der Akkreditierung. In: Handbuch Qualität in Studium, Lehre und Forschung. Band 78, Griffmarke F 5.8. Franz Steiner Verlag, November 2021, S. 98–104.</ref>

In der Praxis wurde zu dieser Zeit ein duales Studium als aufeinander abgestimmte Kombination von theoretisch ausgerichtetem Studium und Praxiseinsätzen in einem Unternehmen oder einer ähnlichen Organisation bezeichnet. Die zu der Zeit wesentlichen Merkmale eines dualen Studiums waren<ref>Manuel Thaler, Florian Mörchel: Duales Studium - Der Wegbegleiter ins Berufsleben. 1. Auflage. Stark Verlag, ISBN 978-3-8490-2044-6.</ref>:

  • Studium: Im Studium werden an einer Hochschule oder Berufsakademie theoretische Kenntnisse vermittelt. Das Studium ist der theoretische Schwerpunkt des dualen Studiums, bei dem die Ansprüche deutlich höher als in einer Berufsausbildung sind.
  • Praxispartner: Der Praxispartner kann ein Unternehmen, eine soziale Organisation oder eine staatliche Einrichtung sein. Der duale Student arbeitet dort, wird dort in der Praxis ausgebildet und bekommt meist noch ein festes Gehalt vom Praxispartner gezahlt.
  • Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis: Theorie und Praxis sind im dualen Studium eine Einheit und inhaltlich, organisatorisch und zeitlich aufeinander abgestimmt. Im Gegensatz zu Praktika in einem normalen Studium, sind die Praxiseinsätze während des dualen Studiums Teil eines einzigen umfassenden Ausbildungskonzeptes. Gemäß dem Wissenschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich bei einem Studium dann um ein duales Studium, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:<ref name=":0">Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums - Positionspapier. Mainz Oktober 2013.</ref>
  • Dualität: Die beiden Lernorte, Hochschule und Unternehmen, sind aufeinander abgestimmt. Dafür muss die Ausbildung an beiden Lernorten organisatorisch koordiniert sein. Inhaltlich müssen Studium und Aufgaben im Unternehmen zueinander in Verbindung stehen. Danach ist ein berufsbegleitendes Studium ohne einen inhaltlichen oder organisatorischen Bezug zum Beruf kein duales Studium.
  • Wissenschaftlichkeit des Studiums: Damit man von „Studium“ sprechen darf, muss ein duales Studium ein wissenschaftsbezogenes Ausbildungsformat sein. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, dass die Lernzeit des dualen Studierenden mindestens zur Hälfte an der Hochschule oder Berufsakademie verbracht werden soll.<ref name=":0" />

2024 wurde mit der Musterrechtsverordnung (MRVO) in Deutschland erstmals der Gebrauch der Bezeichnung „dual“ für Studiengänge geregelt.<ref name=":12">Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024) Studienakkreditierungsstaatsvertrag. 21. November 2024, abgerufen am 22. Oktober 2025.</ref> In der Fassung von 2024 nennt §12(7) MRVO als Kriterium für das Führen dieser Bezeichnung wird die inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der Lernorte (also Hochschule und Betrieb). Dieses Kriterium entstammt einem Vorschlag des Wissenschaftsrats, der 2013 in einem Positionspapier eine Schärfung der Begrifflichkeiten für Studiengänge eingefordert hat, die als Lernorte nicht ausschließlich Hochschulen haben.<ref>Empfehlungen zur Entwicklung des dualen Studiums | Positionspapier (Drs. 3479-13), Oktober 2013. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 18. Juli 2025; abgerufen am 22. Oktober 2025.</ref> Dabei differenzierte der Wissenschaftsrat solche Studiengänge nach der Beziehung der Lernorte untereinander und danach, ob die außerhochschulischen Lernorte einen beruflichen Anteil oder Praxisanteil ermöglichen.

In der ursprünglichen Form von 2013 gab es im Text der MRVO keine entsprechende Regelung bzgl. der Verwendung des Begriffs „dual“.<ref>Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 - 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017). 7. Dezember 2017, abgerufen am 22. Oktober 2025.</ref> Allerdings wurde diese Regelung in der Begründung zu dieser Fassung der MRVO benannt.<ref>Begründung zur Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 bis 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag. 7. Dezember 2017, S. 21, abgerufen am 22. Oktober 2025.</ref> Die Stiftung Akkreditierungsrat kommunizierte jedoch systematisch in ihren Veröffentlichungen die Dualdefinition in der Begrüng zur MRVO.<ref name=":2" /><ref>dualer Studiengang. Stiftung Akkreditierungsrat, Mai 2020, abgerufen am 22. Oktober 2025.</ref>

Bereits seit 2018 ist der Akkreditierungsrat die Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Studiengang als „dual“ bezeichnet werden darf.<ref name=":2" />

Typen

Datei:Typologie dualer Studienformate.png
Typologie der dualen Studienformate laut Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland teilt die dualen Studienangebote in Deutschland anhand der Art der praxisbezogenen Studienanteile (Erstausbildung oder Weiterbildung sowie mit Berufsausbildung oder mit Praxisanteilen) und der Beziehung der Lernorte zueinander (verzahnt oder parallel) wie folgt ein (englischsprachige Bezeichnung in Klammern):<ref name=":0" />

  • Ausbildungsintegrierende Studiengänge (Vocational Training Integrated Learning Programs)
  • Berufsintegrierende Studiengänge (Job Integrated Learning Programs)
  • Praxisintegrierende Studiengänge (Work Integrated Learning Programs)

Im englischsprachigen Ausland werden die dualen Studiengänge dem Oberbegriff Cooperative education zugeordnet.

Sozialversicherungen

Fraglich war einige Zeit, ob es sich bei einem dualen Studium um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelte oder Versicherungspflicht in der studentischen Pflichtversicherung besteht. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2009 in einer Grundsatzentscheidung Differenzierungen getroffen, die der Gesetzgeber durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 revidiert hat: Alle Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen sind sozialversicherungsrechtlich einheitlich und so zu behandeln wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dies gilt während der gesamten Dauer des Studienganges, das heißt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.<ref>Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Deutscher Bundestag, 30. November 2011, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Triales Studium

Seit 2015 gibt es an ausgewählten Hochschulen, wie der Hochschule Niederrhein, das Triale Studium, das Lehre, Meisterbrief und einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre kombiniert. Das Programm dauert fünf Jahre und verlangt von den Teilnehmern wegen der großen Arbeitsbelastung eine Sechstagewoche.<ref>Vivien Leue: Triales Studium - Nichts für Faulenzer. Deutschlandfunk, 10. Juni 2019</ref>

Literatur

Weblinks

Siehe auch

Portal: Hochschullehre – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Hochschullehre

Einzelnachweise

<references/>

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