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Staatliche Anerkennung (Sozialarbeiter)

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Die staatliche Anerkennung ist eine in Deutschland bekannte, für die Ausführung bestimmter hoheitlicher Aufgaben erforderliche Zertifizierung bzw. Beurkundung eines Sozialarbeiters bzw. eines Sozialpädagogen durch eine dazu berechtigte staatliche Behörde. Dies kann eine Hochschule oder kommunale Verwaltungsbehörde sein.<ref>Land Nordrhein-Westfalen – Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs im Bereich Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit bei ausländischem Bildungsabschluss und die Feststellung der Gleichwertigkeit (online)</ref>

Geschichtlicher Hintergrund

Vorlage:Hinweisbaustein Die staatliche Anerkennung durch berufspraktische Zeiten während/nach der Ausbildung hat ihren Ursprung in Preußen in den 1910er Jahren und, darauf aufbauend, in der Weimarer Republik der 1920er Jahre.<ref name="expertise-dgfe-2018">Expertise zum Status Staatlicher Anerkennung bei der Einstellung von Absolvent_innen universitärer Studiengänge der Erziehungswissenschaft mit sozialpädagogischem Qualifikationsprofil. Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), Kommission Sozialpädagogik, 30. Januar 2018, abgerufen am 4. Oktober 2020.</ref><ref>Christoph Sachße (2003): Mütterlichkeit als Beruf. Sozialarbeit, Sozialreform und Frauenbewegung 1871–1929. Weinheim [u. a.]: BeltzVotum (Kasseler Studien zur Sozialpolitik und Sozialpädagogik, 1). S. 257 ff.</ref> Nach zweijähriger Ausbildung und bestandener Prüfung an der Wohlfahrtsschule sowie nach Bewährung in einem anschließenden Berufsjahr wurde die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin ausgesprochen, sofern die betreffende Person das 24. Lebensjahr vollendet hatte. Dieser Typus sollte die späteren Entwicklungen in der Sozialen Arbeit dauerhaft prägen:

  • eine Ausbildung, die außerhalb der Universitäten und Hochschulen angesiedelt war, die
  • zunächst nur – und bis heute ganz überwiegend – von Frauen gewählt wurde, die
  • mit einer formalisierten Übergangsphase vom Ausbildungs- in das Beschäftigungssystem, dem späteren Berufsanerkennungsjahr, verbunden war und an dessen Ende
  • schließlich die „staatliche Anerkennung“ stand – ein Sonderzertifikat, das neben dem schulischen Abschlusszeugnis den Zugang in den öffentlichen Dienst erleichtern kann.<ref>Rauschenbach, Thomas; Züchner, Ivo (2015): Berufs- und Professionsgeschichte der Sozialen Arbeit. In: Hans-Uwe Otto, Hans Thiersch und Klaus Grunwald (Hg.): Handbuch soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 5., erweiterte Auflage. München, Basel: Ernst Reinhardt Verlag, S. 175–186.</ref>

Voraussetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein Für die Ausübung des Sozialarbeiter-/Sozialpädagogen-Berufes wird in erster Linie zumeist ein Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit vorausgesetzt, das mit dem Studienabschluss Bachelor of Arts abschließt. Ein Absolvent kann sich nach Abschluss des jeweiligen Bachelor-Studiums Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog/in (B.A.) nennen und in diesem Beruf auf vielfältige Weise in zahlreichen Handlungsfeldern bezahlt tätig werden.

Anerkennung, Praxis

Falls im Dienste der staatlichen Verwaltung stehend hoheitliche und verwaltungsrechtliche Aufgaben und die Einhaltung von staatlich zu garantierenden Rechtsnormen gehören, wie das Ausüben des staatlichen Wächteramtes über den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wird i. d. R. auch eine staatliche Anerkennung benötigt. Mit der staatlichen Anerkennung werden Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in ihrem Berufsstand öffentlich-rechtlich anerkannt, um mit Rechtsgarantien bewehrte staatliche Normen durchzusetzen.

Sie unterliegen auch strengerer rechtlicher Beurteilung (z. B. Schweigepflicht nach StGB § 203 Ab. 1 Ziffer 5). In manchen Bundesländern binden die Landesjugendämter die Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe an den durch Personalschlüssel geregelten Einsatz von Fachkräften mit staatlicher Anerkennung bzw. mit gleichwertigen berufspraktischen Erfahrungen und Kenntnissen.

Die staatliche Anerkennung wird in der föderalen Bundesrepublik Deutschland von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden erteilt.<ref name="expertise-dgfe-2018"/><ref>Staatliche Anerkennung – Allgemeine Information. FBTS, 8. Juni 2017, abgerufen am 17. August 2018.</ref> In einigen Bundesländern ist die Praxis in das Studium integriert (z. B. integriertes Praktikum in Berlin, integrierte Praxistätigkeit in Thüringen) und die staatliche Anerkennung wird mit dem Erhalt der Bachelorurkunde ausgehändigt. Typischerweise sind 100 Arbeitstage an geeigneten Praktikumsstellen zu leisten – beispielsweise durch mehrere Praxisphasen im selben Tätigkeitsbereich – wobei die Hochschule über die Eignung entscheidet.<ref>Richtlinien zu den Rahmenbedingungen der Praxisphasen des Präsenzstudiengangs Soziale Arbeit (B.A.). In: fh-hamm.de. SRH Hochschule Hamm, 2020, abgerufen am 13. Oktober 2020.</ref> In anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen<ref>Regelungen der Bundesländer zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. (PDF; 31 kB) FBTS, 14. März 2013, abgerufen am 15. August 2018.</ref> und Rheinland-Pfalz) erhält die Bachelorabsolventin bzw. der Bachelorabsolvent die staatliche Anerkennung nach Absolvierung eines Berufspraktikums. In den 2010er-Jahren ergab sich auf Basis der Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2008 ein Trend zu einer Vereinheitlichung der Anforderungen an die Praxisanteile.<ref name="expertise-dgfe-2018"/>

Die Regelungen der Bundesländer sind:<ref name="expertise-dgfe-2018"/>

Die staatliche Anerkennung ist eine geschützte Berufsbezeichnung ohne Tätigkeitsvorbehalt<ref>Regulated profession - Sozialpädagoge/in, staatlich anerkannt; Sozialarbeiter/in, staatlich anerkannt (Germany). Abgerufen am 29. April 2021.</ref>. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterliegt der Richtlinie 2005/36/EG.<ref>Sozialpädagoge/in, staatlich anerkannt; Sozialarbeiter/in, staatlich anerkannt (Deutschland). In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, abgerufen am 13. Oktober 2020.</ref>

Einzelnachweise

<references />