Sonderwagen (Begriffsklärung)
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Sonderwagen steht für:
- Sonderwagen, gepanzertes Radfahrzeug der Polizei
- Sonderwagen (Güterwagen der Gattung U) bei der Eisenbahn
- Sonderwagen, Euphemismus für Fahrzeug zur Ermordung von Personen während der NS-Zeit, siehe Gaskammer (Massenmord) #Gaswagen
- Sonderzug im Öffentlichen Personennahverkehr
Siehe auch:
- Sonderkraftfahrzeug, Fahrzeug ohne klare Zuordnung zu anderen Kraftfahrzeugarten
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