Credit Enhancement
Credit Enhancement ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist im Finanzwesen der Anglizismus für die von einem Wirtschaftssubjekt vorgenommene Verbesserung des Finanz- oder Kreditrisikos im Rahmen einer Verbriefung, wodurch eine über die bestehenden Anleihedeckung hinausgehende Sicherstellung vorgenommen wird.
Allgemeines
Im Rahmen der Asset Backed Securities ist das Credit Enhancement die Bereitstellung zusätzlicher, über die Anleihedeckung hinausgehender Kreditsicherheiten zur Verringerung des Emittentenrisikos, das ein Investor übernommen hat. „Mechanismen, die als Sicherheitspolster dienen, um imponderable Faktoren (zum Beispiel Ausfallrisiken) abzudecken, und welche die Qualität des Vermögenspools erhöhen, werden unter dem Begriff ‚Kreditverbesserung‘ (Credit Enhancement) zusammengefasst.“<ref>Ann-Kristin Achleitner, Handbuch Investment Banking, 2002, S. 436; ISBN 978-3409241847</ref> Der Vermögenspool ist ein Portfolio von Vermögenswerten (insbesondere Forderungen), das vom Originator in eine Zweckgesellschaft oder ein Conduit eingebracht wurde.
Arten
Es wird unterschieden zwischen internem und externem Credit Enhancement:<ref>Hans Peter Bär, Asset Securitisation, 2000, S. 210; ISBN 978-3258058948</ref><ref>Marc Pichler, Ein Einblick in Asset-Backed Securities, 2009, S. 51 ff.</ref>
- Internes Credit Enhancement:
- Übersicherung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)): Der Marktwert der Vermögenswerte des Pools übersteigt den Nominalwert der besicherten Forderungen deutlich.
- Rangordnung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)): Die Forderungen werden durch verschiedene Tranchen in eine Rangfolge gebracht, wodurch ein unterschiedlicher Gläubigerschutz entsteht.
- Rückgriff ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) beim Originator: Der Originator kann Rückkaufvereinbarungen oder Credit Default Swaps als Sicherungsgeber zu Gunsten des Pools übernehmen. Dies ist lediglich für Teile sinnvoll, weil ansonsten der Originator faktisch seine bisherige Risikoposition behalten würde.
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Reservekonten ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)): Sie sammeln Überschussreserven aus dem Cashflow der Zahlungsströme, um sie bei Forderungsausfällen verwenden zu können. Diese Überschussreserven ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) entstehen aus den die Verbindlichkeiten übersteigenden Zinseinnahmen.<ref>United States Security and Exchange Commission (Hrsg.), Summary Report of Issues Identified in the Security and Exchange Commission Staff's Examinations of Select Credit Rating Agencies, Juli 2008, S. 6</ref>
- Externes Credit Enhancement:
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Ein Anleiheversicherer ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) tritt als Versicherungsunternehmen auf, verlangt eine Versicherungsprämie und zahlt bei Forderungsausfall ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)).
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Erstmals seit 1990 gibt es Bardeckung ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)), indem ein Originator bei einer Bank Kredit aufnimmt, diesen in liquiden Wertpapieren anlegt und letztere zu Gunsten der Zweckgesellschaft/des Conduits verpfändet.
- Letter of Credit sind Bankgarantien, die den Cashflow des Portfolios ganz oder teilweise absichern. Ähnlich funktionieren Zahlungsgarantien ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) oder Kreditzusagen ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) zu Gunsten des Portfolios.
Credit Enhancements zielen darauf ab, das Emissionsrisiko eines Portfolios zu senken. Alternativ kann der Forderungspool mit einem „Cash-Abschlag“ ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) an die Zweckgesellschaft übertragen werden.
Neben diesen Ausfallsicherungen werden auch Kreditfazilitäten wie Liquiditätslinien eingesetzt, die nur auf Grund von Marktstörungen oder Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen werden können ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)). Häufig werden mehrere Sicherungsformen kombiniert. Ziel ist, eine vernünftige Abwägung zwischen Ratingverbesserung und Kostenerhöhung zu treffen.
Wirtschaftliche Aspekte
Das Credit Enhancement ist notwendig, um das Rating einer verbrieften Emission zu verbessern, damit deren Verkaufsfähigkeit auf dem Geld- oder Kapitalmarkt erhöht wird. Zur Risikominderung für den Risikoträger werden Subordinationen, Garantien oder Reservefonds eingesetzt.<ref>Wolfgang Gerke, Gerke Börsen Lexikon, 2002, S. 64</ref> Ratingagenturen verlangen beispielsweise bei Commercial Papers Stand-by-Kreditfazilitäten (Liquiditätslinien; {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) der Originatoren, damit diese etwaige Rückkäufe dieser Papiere hierüber finanzieren können.<ref>Karsten Knippelmeyer, Vorschläge zur Veränderung der Regulierung im Zuge der Finanzmarktkrise, 2009, S. 56</ref>
Als Credit Enhancement wird auch eine Verbriefungsposition bezeichnet, die ein Kreditinstitut als Originator zurückbehält oder übernimmt. In derartigen Fällen liegt kein vollständiger Risikotransfer ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) vor.<ref>Thomas Söhlke, Regulatorische Erfassung des Kreditrisikos, 2002, S. 170 f.</ref> Durch die Verbriefung muss gemäß Art. 243 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapitaladäquanzverordnung (CRR)Vorlage:Abrufdatum ein signifikantes Kreditrisiko übertragen werden;<ref>Mathias Schaber/Joachim Brixner, Bankenaufsicht: Institutionen, Regelungsbereiche und Prüfung, 2017, o. S.</ref> der Originator muss seine Rechte vollständig übertragen und darf keine Zahlungsgarantien übernehmen oder Rückkaufvereinbarungen abschließen.
Einzelnachweise
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