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Regierungsbezirk Mainz

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{{#if: beschreibt den Regierungsbezirk Mainz des Großherzogtums Hessen (1848–1852). Für den gleichnamigen Regierungsbezirk in der französischen Besatzungszone in Deutschland 1945–1946 siehe Regierungsbezirk Rheinhessen.

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Der Regierungsbezirk Mainz war zwischen 1848 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen.

Geschichte

Gründung

Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreise und Provinzen, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.<ref>Hoffmann, S. 41.</ref> Diese Verwaltungsebenen wurden abgeschafft<ref>Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217).</ref> und durch zunächst zehn Regierungsbezirke ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.<ref>Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.</ref>

Der Regierungsbezirk Mainz entstand dadurch, dass das Gebiet der bisherigen Provinz Rheinhessen umfirmierte. Der Regierungsbezirk Mainz war von der Fläche her also identisch mit der Provinz.

Organe

Regierungskommission

Datei:Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk 1861 (IZ 36-336).jpg
Reinhard von Dalwigk, Dirigent der Regierungskommission

Die Regierungskommission des Regierungspräsidiums Mainz wurde gebildet aus<ref>Dienstnachrichten, Ziff. IV) vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 226f (227).</ref>:

Bezirksrat

Datei:Franz Zitz.jpg
Franz Heinrich Zitz, Präsident des Bezirksrats

Neben der Regierungskommission gab es in jedem Regierungsbezirk einen Bezirksrat. Der Bezirksrat in Mainz hatte 24 Mitglieder. Davon kamen drei aus der Stadt Mainz, 21 aus einer entsprechenden Zahl von Wahlbezirken, in die der Regierungsbezirk eingeteilt war. Die Wahl wurde bis zum 22. November 1848 durchgeführt und endete mit einer Dreiviertel-Mehrheit für die Demokraten, die 18 der 24 Sitze errangen. Als der Bezirksrat am 29. November 1848 zusammentrat, wurde der profilierte, linke Mainzer Rechtsanwalt Franz Heinrich Zitz zum Präsidenten gewählt. Er war zugleich Abgeordneter in der Zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen und in der Nationalversammlung war.<ref>Hoffmann, S. 42.</ref>

Weitere Entwicklung

Mit Zitz als einem Exponenten der Linken an der Spitze des Bezirksrats und Dalwigk, einem Exponenten der Konservativen an der Spitze der Regierungskommission, war Konfrontation vorprogrammiert. Bereits am zweiten Sitzungstag des Bezirksrates stellte Philipp Wittmann den Antrag, der Bezirksrat möge „darauf hinwirken, daß der als volksfeindlich bekannte Herr von Dalwigk von seinem Amt entfernt werde“<ref>Hoffmann, S. 44.</ref> – selbstverständlich erfolglos, da darüber der Bezirkstag gar nicht zu befinden hatte, von Dalwigk über beste Kontakte zu Regierung und Hof in Darmstadt verfügte und im Zweifelsfall von Dalwigk den Bezirksrat vertagen konnte.

Die Größe des Bezirks erwies sich aber als zu umfangreich. Deshalb wurde 1850 der südliche Teil, die ehemaligen Kreise Alzey und Worms, als Regierungsbezirk Worms abgetrennt und verselbständigt.<ref> Art. 1 Verordnung die Organisation der Regierungsbehörden betreffend vom 14. Mai 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 11. Juni 1850, S. 251f.</ref> Durch diese Neuorganisation musste auch der Bezirksrat neu gewählt werden.<ref>Art. 5 Art. 1 Verordnung die Organisation der Regierungsbehörden betreffend vom 14. Mai 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 11. Juni 1850, S. 251f (252); Bekanntmachung, die Wahl der Bezirksräthe, insbesondere die deßfallsige Eintheilung der Regierungsbezirke Mainz und Worms in Wahldistricte betreffend vom 18. Oktober 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 52 vom 25. Oktober 1850, S. 399–402.</ref>

Nachdem Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk am 30. Juni 1850 zum Innenminister berufen worden war<ref>Dienstnachrichten vom 30. Juni 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 3. Juli 1850, S. 280.</ref> folgte ihm als Dirigent der Regierungskommission in Mainz Karl Schmitt.<ref>Dienstnachrichten vom 14. Mai 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 11. Juni 1850, S. 254.</ref>

Ende

Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Mainz 1852 wieder aufgelöst, und die alte Struktur wieder hergestellt.<ref>Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (228).</ref> Die wiederhergestellte Provinz Rheinhessen umfasste so die Kreise Alzey, Bingen, Mainz, Oppenheim und Worms.

Literatur

  • Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7

Einzelnachweise

<references/>

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