Rechtsanwaltsgehilfe
{{#if: behandelt den juristischen Beruf in Osteuropa und Skandinavien; zum bis 1995 gleichnamigen deutschen Ausbildungsberuf siehe Rechtsanwaltsfachangestellter.
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}} Der Rechtsanwaltsgehilfe ist überwiegend in Osteuropa (Litauen, Ukraine, Slowakei, Russland) und Skandinavien (Dänemark, Norwegen) ein staatlich anerkannter juristischer Beruf, üblicherweise mit einer Ausbildungszeit von einigen Jahren. In Litauen muss man das Studium des Bachelors und in der Ukraine ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.<ref>Утверждено Положение о помощнике адвоката</ref> In Russland reicht eine juristische Mittelschulbildung oder eine nicht abgeschlossene juristische Hochschulbildung.<ref>Федеральный закон от 31 мая 2002 г. N 63-Ф3 "Об адвокатской деятельности и адвокатуре в Российской Федерации" </ref> In Litauen ist ein Rechtsanwaltsgehilfe (advokato padėjėjas) berechtigt, die Interessen des Mandanten vor den erstinstanzlichen Gerichten und frühestens ein Jahr nach Beginn der Tätigkeit und Behörden (incl. vorgerichtlichen Institutionen wie LAGK, MGK) zu vertreten, wenn eine schriftliche Erlaubnis seines Praxisleiters (des Anwalts) vorliegt, des Rechtsassistenten vertreten sein.<ref>Rechtsanwaltsgehilfe in Litauen</ref> Die Personen werden durch Beschluss der litauischen Anwaltskammer in die Liste der Rechtsanwaltsgehilfen Litauens aufgenommen.<ref>Liste der Rechtsanwaltsgehilfen in Litauen</ref>
Einzelnachweise
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