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Recht auf Mobilität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Recht auf Mobilität bezeichnet die Vorstellung, dass räumliche Mobilität ein Grund- bzw. Menschenrecht darstelle.

Philosophie

Nach dieser Vorstellung entsteht eine staatliche Verantwortung, die jedem Bürger ein Mindestmaß an Mobilität garantieren muss. Eine juristische Ableitung eines Grundrechts auf Mobilität aus dem Grundgesetz hat Michael Ronellenfitsch versucht.<ref name="Ronellenfitsch">U.a. Ronellenfitsch, Michael: Mobilität: Vom Grundbedürfnis zum Grundrecht?, DAR 1992, S. 321–325, ders.: Die Verkehrsmobilität als Grund und Menschenrecht - Betrachtungen zur "zirkulären" Mobilität in der Europäischen Union, JöR 44 (1996), 168–203</ref>

Unter Berufung auf ein Recht auf Mobilität fordern u. a. Die Linken<ref name="Linksfraktion">Fraktion Die Linke. im Bundestag: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Sozialticket (Memento des Vorlage:Referrer vom 19. August 2016 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/archiv-bot.</ref>, Teile der Gewerkschaften und einige Bürgerinitiativen die Ausweitung ermäßigter Fahrpreise im Öffentlichen Personennahverkehr nach sozialen Kriterien (Sozialtickets).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />