Ratio decidendi
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Eine {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} (lateinisch „Entscheidungsgrund“) oder {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}} bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, „beiläufig Genanntes“.
Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert wird.<ref>Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32</ref>
Literatur
- {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
- Robert Rebhahn: Auf der Suche nach der {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Vom praktischen Wert der Methode. Festschrift Heinz Mayer zum 65. Geburtstag, hrsg. von Clemens Jabloner, 2011
Siehe auch
Einzelnachweise
<references />