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Querungsanlage

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Datei:Pompeji-Streets.jpg
Antiker Gehweg mit Querungshilfe in Pompeji
Datei:Zebrastreiffen-Pfinzstrasse.jpg
Mittelinsel (in Hamburg: Sprung­insel) in einem Zebra­streifen
Datei:Querungsanlage ohne Zebrastreifen.jpg
Querungsanlage mit Mittelinsel (in Hamburg: Sprung­insel) ohne Zebra­streifen
Datei:Kombinierte Querungsanlage Radweg Zebrastreifen.jpg
Kombinierte Querungsanlage für Fahrräder und Fußgänger an einem Kreisverkehr (Bad Krozingen, August 2018)
Datei:Querungsanlage mit beidseitig vorgezogenen Seitenräumen.jpg
Querungsanlage mit beidseitig vorgezogenen Seiten­räumen ohne Zebra­streifen

Unter Querungsanlage, auch Querungshilfe, Straßenübergang oder Sprunginsel, werden alle Maßnahmen verstanden, die die Überquerbarkeit von Fahrbahnen für Fußgänger oder Radfahrer verbessern, indem die Fußgänger oder Radfahrer schneller, komfortabler und sicherer queren können.<ref>Wendelin Mühr: Handbuch Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetails für Planung und Bauausführung. ISBN 978-3-00-029223-1.</ref>

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung:

Bauliche Maßnahmen

  • Veränderung der Fahrbahnbreite durch Verschmälerung, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl bzw. ein- oder beidseitige Verengung der Fahrbahn im Bereich der Querungsstellen
  • Vorziehen der Seitenräume
  • Verkehrsinsel (z. B. Mittelstreifen oder Mittelinseln)
  • Teilaufpflasterungen auf der Strecke, Plateaupflasterungen, Bordsteinabsenkung bzw. Teilaufpflasterungen in den Zufahrten von Anschlussknotenpunkten oder der gesamten Knotenpunktfläche
  • Gehwegüberfahrt an Anschlussknoten
  • nicht abgerückte Querungsanlagen an Knotenpunkten
  • Seitenstreifen vor Parkplätzen neben der Fahrbahn
  • Maßnahmen, die den Fußgänger- vom Fahrzeugverkehr (Kfz, aber durchaus auch Rad) räumlich trennen, wie Über- bzw. Unterführungen

Betriebliche Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen

  • Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit, Bremsbereitschaft; Geschwindigkeitsüberwachung
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit vor und im Bereich der Querungsanlage, z. B. durch gelbe Blinklichter, Verkehrszeichen, Markierungen und/oder durch entsprechende Gestaltung

Die Straßenverkehrsordnungen fordern auch ohne Kennzeichnung ein Anpassen der Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit – und zwar von Fußgängern wie auch Fahrzeuglenkern.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references />