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Publikumsfonds

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Publikumsfonds<ref>Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Publikumsfonds – Börsenlexikon der FAZ – FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.</ref> sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.

Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds<ref>Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Spezialfonds – Börsenlexikon der FAZ – FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.</ref> definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references/>