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Property law (England und Wales)

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Als property law bezeichnet man im Recht von England und Wales die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Schutz, Erwerb und Übertragung von Vermögen regeln.

Systematik und Rechtsquellen

Das englische Recht kennt weder eine zusammenhängende, in sich geschlossene Systematik der Institute des Sachenrechts noch einen numerus clausus an dinglichen Rechten. Die verschiedenen sachenrechtlichen Institute sind vielmehr verstreut durch Gesetzesrecht ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) und Richterrecht ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) erfasst.<ref name="bernstorff">Christoph Graf von Bernstorff: Einführung in das englische Recht. 3. Auflage. C.H.Beck, 2006, § 7. Law of property.</ref>

Property

Das englische Institut des property beinhaltet zwar zum einen ein dem römisch-germanischen Eigentum (auch {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) vergleichbares Rechtsinstitut, wird jedoch in der englischen Rechtssprache eher im Sinne von ‚Vermögensrecht‘ verwandt. Die englische Rechtslehre unterscheidet real und personal property. Die Unterscheidung geht auf das System der writs in der englischen Rechtsgeschichte zurück. Im mittelalterlichen Recht konnte man dabei eine Klage auf Herausgabe einer Sache in Natur oder auf Schadensersatz erheben. Erstere hieß actio in rem und war nur bei der Herausgabe von land (d. h. Grundeigentum) zulässig. Aus der Bezeichnung actio in rem entwickelte sich der Terminus real property oder realty; er bedeutet stets nur das Eigentum an land, nicht dagegen andere Recht an land. Das zugehörige Rechtsgebiet wird als Land law bezeichnet.<ref name="bernstorff"/>

Die Klage auf Schadensersatz nannte man hingegen actio in persona. Bewegliches Vermögen heißt deshalb personal property oder personalty. Personal property wird in chattels real (Herrschaftsrechte an Grundstücken von bestimmter Dauer wie etwa eine leasehold) und chattels personal (alle anderen Vermögensrechte, hauptsächlich Eigentum an beweglichen Sachen) eingeteilt. Ferner scheidet man choses in possession/chattels (etwa ‚Fahrnis‘) und choses in action (Forderungen, Urheberrechte, Wertpapiere).<ref name="bernstorff"/>

Immobiliarmietrecht

Trust

Literatur

  • Christoph Graf von Bernstorff: Einführung in das englische Recht. 3. Auflage. C.H.Beck, 2006, § 7. Law of property.
  • Roger Smith: Property Law. 6. Auflage. Longman, London 2009, ISBN 978-1-4058-5866-3.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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